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Häusling

Durch das Anbringen von Baken und Abmarkierungen ist es gelungen, die problematische Verkehrssituation in Häusling zu beruhigen. Zwar konnte der Verkehr nicht so stark reduziert werden, wie dies angestrebt wurde, dies dürfte aber auf die Sperrung des Herzogenauracher Damms zurückzuführen sein, die Ausweichverkehr ausgelöst haben dürfte. Von den Anwohnerinnen und Anwohnern der Häuslinger Straße wird die Maßnahme, wie in der Sitzung des Ortsbeirats Kosbach vom 7. Februar 2017 von ihnen vorgetragen, als erhebliche Verbesserung der Situation empfunden. Nach Darstellung der Polizei hat sich auch das Unfallgeschehen in der Ortsdurchfahrt beruhigt, seit Oktober 2016 hat es keinen Unfall mehr gegeben, bei dem die Baken ursächlich gewesen zu sein scheinen.
Umso bedauerlicher ist es, dass die Regierung von in Mittelfranken in ihrem Schreiben vom 26. Oktober 2016 auf Eingabe eines einzelnen, nicht in Erlangen wohnenden Bürgers eine Aufhebung der zugrundliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung gefordert hat. Unseres Erachtens gewichtet die Regierung von Mittelfranken in ihrem Schreiben die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner in der Ortsdurchfahrt Häusling deutlich zu niedrig, insbesondere wird auf die erhebliche Verkehrszunahme durch den Ausbau der Besiedlung im Norden Herzogenaurachs und die zu erwartenden Effekte des Ausbaus des „Haundorfer Löchlas“ nicht eingegangen. Wir sind daher der Auffassung, dass die Stadt auf ein Weiterbestehen der gefundenen Lösung für die Ortsdurchfahrt Häusling hinwirken sollte.

Wir stellen daher zum TOP 12 des UPVA am 21. Februar 2017 folgenden Antrag: Der Beschlusstext der Vorlage 32-1/049/2016/1 wird wie folgt geändert:

  1. Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 16. Juni 2015, durch geeignete Maßnahmen den Durchgangsverkehr in Häusling in der Zahl zu reduzieren und die gefahrenen Geschwindigkeiten zu verringern.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, gegenüber der Regierung von Mittelfranken eine Stellungnahme abzugeben, dass
    a) die Reduzierung und Tempoverringerung des Verkehrs in Häusling zum Schutz der Anwohner vor Lärm, Abgasen und Beschädigungen durch Unfälle
    (Anfahrschäden an parkenden Kfz) angezeigt erscheint und
    b) im Zuge der von der Regierung eingeforderten verkehrsplanerischen Lösungen von der Stadt Erlangen die Bündelung des Verkehrs auf Hauptachsen angestrebt wird – für den Verkehr aus Richtung Herzogenaurach und Aurachtal auf der St 2244 –, das Erreichen dieser verkehrsplanerischen Zielsetzung aber auch verkehrslenkende und -beschränkend Maßnahmen an anderen Stellen – hier in der Ortsdurchfahrt Häusling – erfordert.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, die verkehrsrechtliche Anordnung vom 27. Juli 2015 nicht ihrerseits aufzuheben und einen Abbau der Baken und eine Rücknahme der Markierungen in der Häuslinger Straße nur zu veranlassen, wenn die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Regierung von Mittelfranken aufgehoben werden sollte.
  4. Sollte die Regierung von Mittelfranken die verkehrsrechtliche Anordnung vom 27. Juli 2015 aufheben, wird die Verwaltung aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, wie das mit der Anordnung verfolgte Ziel verkehrsrechtlich korrekt umgesetzt werden kann. Dabei soll auch geprüft werden, ob eine Herabstufung der Häuslinger Straße zur Gemeindestraße und ein anschließendes Wiedererrichten der Baken möglich ist.
  5. Ein Vertreter/Eine Vertreterin der Regierung von Mittelfranken wird in eine der nächsten Sitzungen des UVPA eingeladen, um dort ein Gespräch über das Verhältnis von ungehindert fließendem Verkehr zu schutzwürdigen Interessen der Anwohner von Straßen zu führen.