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Landesgartenschau als Baustein zur Steigerung der Attraktivität der westlichen Innenstadt

Auf Anträge aus der vergangenen Stadtratsperiode (u.a. unser Antrag vom 2.5.2013) wurden von der Verwaltung in Verbindung mit der Universität Dresden Skizzen einer möglichen Entwicklung des Areals zwischen Bahnlinie und Regnitzwiesen erstellt. Unserer Meinung nach ist es an der Zeit, auch angesichts der bevorstehenden Aufgabe des Landratsamtes, die Entwicklung der Innenstadt voranzutreiben und dabei auch das Gebiet zwischen Autobahn (A73) und Bahn zu entwickeln. Durch eine Neuordnung und Konzentration der Parkflächen können an dieser Stelle Flächen für nicht störendes Gewerbe, Büroräume, Hotellerie und Wohnen entstehen. Die Alt- und die Innenstadt können davon nur profitieren. In der Verbindung mit einer Landesgartenschau kann die Verknüpfung der Innenstadt mit dem stadtnah zu erhaltenden Naherholungsraum Regnitzgrund hergestellt werden

Wir stellen daher erneut einen präzisierten Antrag:

  1. Die Verbindung unserer Erlanger Innenstadt mit dem Naherholungsgebiet Regnitzgrund ist eine große Chance für die Qualität des Quartiers und eine wichtige Aufgabe, die im Rahmen einer Landesgartenschau in Erlangen realisiert werden könnte. Die Verwaltung wird beauftragt, dies im weiteren Verfahren zur Bewerbung um eine Landesgartenschau in Erlangen zu berücksichtigen und die nächsten Schritte einer Bewerbung vorzubereiten.
  2. Das Gebiet umfasst die Flächen zwischen der Bahnlinie und der Regnitz im Bereich Wöhr-/ Thalermühle. Wenn möglich sollten Altstadtmarkt und Fuchsenwiese jeweils in Abstimmung mit den Besitzern in die Planung mit einbezogen werden. Weiterer Einzelhandel soll auf dem Gebiet des jetzigen Großparkplatzes West nicht zugelassen werden.
  3. Die Verwaltung legt einen Zeit- und Maßnahmenplan vor, wie das Entwicklungsgebiet westliche Innenstadt überplant und den neuen Nutzungen zugeführt werden kann. Dabei können vorliegende Studien einbezogen werden.
  4. Folgende Nutzungen sollen auf dem Gelände realisiert werden: Wohnen, Hotellerie, nicht-störendes Gewerbe und Büroräume. Eine Neuordnung des Busbahnhofes unter Einbeziehung der StUB-Haltestelle ist vorzusehen.
  5. Die Anzahl der vorhandenen Parkplätze sind mindestens zu erhalten ggf. auch dem Bedarf entsprechend zu erhöhen, jedoch platzsparend in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus unterzubringen.
  6. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in dieses große Projekt ist von Anfang an mitzudenken und zu konzipieren. Die Verwaltung legt ein Konzept hierzu dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.