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Mindestlöhne müssen gelten!

Seit drei Jahren hat die bayerische Landeshauptstadt München in ihren Vergabe- und Vertragsunter­lagen für Bauleistungen eine neue Klausel stehen. Darin steht: „Wer einen Bauauftrag der Stadt erhält, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle ein­gesetzten Arbeitnehmer den jeweils geltenden Mindestlohn erhalten. Bei einem Verstoß gegen die Klausel kann die Stadt einen Teil der Auftragssumme einbehalten.“ Die Stadt Nürnberg plant ähnliche Bestimmungen.

Die SPD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag

  1. Die Stadt Erlangen führt entsprechende Vertragsklauseln in ihre Vertragsunterlagen ein und leistet damit einen Beitrag zur Einhaltung des Mindestlohns.
  2. Die Verwaltung prüft die Ausweitung dieser Vertragsklauseln auf andere Bereiche in denen die Stadt Erlangen Aufträge vergibt und ein Mindestlohn gilt (z.B. Abfallwirtschaft oder Gebäudereinigung).