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Prüfung neuer Wohnbauflächen in Büchenbach

Mit dem Bebauungsplan 413 befindet sich mittlerweile das letzte noch im Flächennutzungsplan in Büchenbach vorgesehene Baugebiet im Aufstellungsverfahren. Es ist also absehbar, dass die Wohnbauflächen nach Flächennutzungsplan in Büchenbach in absehbarer Zeit erschöpft sind. Damit sind auch insgesamt die im Flächennutzungsplan vorgesehenen Wohnbauflächen bis auf kleinere Restflächen in den noch eher dörflich geprägten Stadtteilen genutzt.

Der Bedarf an neuen Wohnungen in Erlangen ist aber weiterhin groß. Erlangen bleibt auch in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich Zuzugsregion. Um steigende Miet- und Eigentumspreise bei Wohnungen zu vermeiden, muss daher weiterer Wohnungsbau ermöglicht werden.

Alleine mit Bauen im Bestand und der Nutzung von Brach-, un- und untergenutzten Flächen in bestehenden Siedlungsgebieten – hierzu verweisen wir auch auf unseren Antrag 82/2016 – wird der Bedarf an zusätzlichen Wohnungen nicht zu erfüllen sein. Daher ist die Ausweisung weiterer, bisher nicht im Flächennutzungsplan vorgesehener Entwicklungsgebiete und die entsprechende Anpassung der Flächennutzungsplanung notwendig. Um möglichst zu keiner Verzögerung nach Abschluss der Bebauung des Entwicklungsgebiets Erlangen-West II zu kommen, sollte dieses Änderungsverfahren möglichst bald in Angriff genommen werden.

Wir beantragen daher:
Die Stadtverwaltung prüft, welche Flächen in Büchenbach für ein künftiges Entwicklungsgebiet „Erlangen-West III“ geeignet sind. Hierbei soll einerseits die Konzeption des Kilpper-Plans berücksichtigt werden, dieser aber auch angesichts neuerer Entwicklungen bei Ökologie und Landschaftsschutz, energetischen Anforderungen, Verkehrsanbindung (u.a. StUB-Trasse), Planungen des Bezirks im Umfeld des Klinikums am Europakanal, Synergien mit bestehenden Sozial-, Jugend-, Soziokultur- und Bildungseinrichtungen sowie Einzelhandel etc. überprüft und alternative Flächen erwogen werden.

Die Verwaltung legt einen Vorschlag vor, wie die Bürgerinnen und Bürger an diesem Prozess beteiligt werden. Nach seiner Konstituierung wird der Stadtteilbeirat Büchenbach in den Prozess eingebunden, ebenso der Ortsbeirat Kosbach-Steudach-Häusling.