Zum Inhalt springen

Tariferhöhung nur mit sozialer Komponente – Änderungsantrag zum TOP 3 der Stadtratssitzung am 26.4.2012

Die vorgeschlagene soziale Abfederung der Tariferhöhung durch die ESTW ist nach Auskunft des Rechtsreferats auf Grund des geltenden Personenbeförderungsgesetzes nicht zulässig. Wir stellen daher folgenden Antrag:

  1. Über den Tagesordnungspunkt wird in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Der Antrag auf Seite 2 der Vorlage wird wie folgt geändert: Der Stadtrat stimmt zu, den im Sachbericht dargestellten VGN-Tarif Z im Erlanger Stadtverkehr ab 1. Januar 2013 einzuführen. Die ebenfalls im Sachbericht ausgeführte soziale Abfederung wird in dieser Form nicht eingeführt.
  2. Der Stadtrat beschließt stattdessen grundsätzlich einen Sozialrabatt aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren und ab 1. Januar 2013 einzuführen. Dieser steht Personen die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter beziehen, zu. Das Monatsticket im Jahresabo wird dabei für 25 Euro angeboten. Die anderen Tickets (Solo 31, Abo 3 und Abo 6) werden entsprechend der Tarifsystematik des VGN preislich gestaffelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Details, die Umsetzung und Einführung dieses Sozialrabatts mit den ESTW zu verhandeln.