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Tank- und Rastanlage Aurach: Gemeinsam handeln

Die geplante Erweiterung der Tank- und Rastanlage Aurach an der Bundesautobahn A3 zwischen den Anschlussstellen Erlangen-West und Frauenaurach hat in der Bevölkerung, vor allem auch in den Erlanger Stadtteilen Häusling, Steudach und Kosbach, zu heftigsten Protesten geführt.

Inzwischen haben sich alle zuständigen Gremien der Stadt Herzogenaurach, der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Auch der Planungsverband der Industrieregion Mittelfranken hat das Projekt abgelehnt.
Bundes- und Landespolitiker, Kreisräte, Herzogenauracher und Erlanger Stadträte haben sich inzwischen ein detailliertes und umfassendes Bild vor Ort gemacht und das Rastanlage-Vorhaben mit der Bürgerinitiative ausführlich diskutiert. Bei diesem Treffen wurde u.a. der Vorschlag entwickelt, durch die drei Gebietskörperschaften (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Stadt Erlangen, Stadt Herzogenaurach) einen Fachanwalt zu beauftragen, um die Bereitschaft zum gemeinsamen Handeln im Interesse und zum Wohl der betroffenen Bürger und Bürgerinnen deutlich zu signalisieren.
Auch die SPD-Fraktion Erlangen hält gemeinsames Handeln der drei Gebietskörperschaften und gemeinsame Interessenvertretung für den Fall eines negativen Planfeststellungsbeschlusses für die Stadt Erlangen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Steudach, Häusling und Kosbach für unabdingbar. Der Stadtrat in Herzogenaurach hat am 22.2. 2006 bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Wir stellen daher folgenden Dringlichkeitsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Landrat des Landkreises Erlangen-Höchstadt und dem Oberbürgermeister der Stadt Herzogenaurach aus dem Kreis der jeweiligen kommunalen Verwaltungsjuristen ein „Regionalteam“ zusammenzustellen, dass die Interessen der drei Gebietskörperschaften gemeinsam vertritt.

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, in Abstimmung mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und der Stadt Herzogenaurach einen Fachanwalt/eine Fachanwältin zu bestellen und für eine enge Kooperation mit dem „Regionalteam“ zu sorgen.

Im Stadtrat bzw. im zuständigen Fachausschuss soll laufend berichtet werden.

Dieses Vorgehen unterstreicht einerseits den eindeutigen Willen, die Interessen der Gebietskörperschaften nicht nur politisch, sondern auch notfalls auf juristischem Wege über eine Anfechtungsklage zu vertreten; es schafft andererseits gleichzeitig die Vorraussetzung, eine effektive und „nahtlose“ juristische Vertretung durch alle Instanzen von vorne herein sicher zu stellen.