TOP 23 im Stadtrat am 30.07.2026
Gemeinsamer Antrag von SPD und Erlanger Linke
Wir beantragen:
- Der Hebesatz der Zweitwohnungssteuer wird auf 20 von Hundert der Bemessungsgrundlage festgelegt.
Begründung:
Bei der Zweitwohnungssteuer gelten umfangreiche Freibeträge, so dass Menschen mit kleinen Einkommen ohnehin nicht betroffen sind. Schon der Sache nach trifft die Zweitwohnungssteuer nur Personen, die mindestens zwei Wohnungen bewohnen.
Wir schlagen vor, den Hebesatz auf 20 von Hundert festzusetzen. Den dadurch erzielten Mehreinnahmen steht kein erhöhter Verwaltungsaufwand gegenüber, so dass sich das Verhältnis zwischen Ertrag und Aufwendungen bei der Zweitwohnungssteuer deutlich verbessert. Ein höherer Hebesatz verstärkt außerdem die erwünschte Steuerungswirkung der Steuer: Mehr Hauptwohnsitze in Erlangen.
In anderen Städten liegt der Hebesatz zwischen 10% und 35%. Mit 20% liegt die Stadt Erlangen also weiterhin im Mittelfeld.
