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Antrag: Altkleidersammlung weiterführen – Antrag zum UVPA am 14.7.26

Die Altkleidersammlung steckt in der Krise, in Deutschland insgesamt, aber auch speziell in Erlangen. Durch Fast Fashion ist die Qualität der angegebenen Kleidungsstücke erheblich gesunken. Dies hat zur Folge, dass in Erlangen Kolping und Malteser inzwischen kein Geld mehr damit verdienen können, sondern im Gegenteil sogar draufzahlen.

Aus diesem Grund droht die Einstellung der Altkleidersammlung. In diesem Fall hätten wir als Kommune diese Aufgabe dann selbst zu übernehmen, verbunden mit entsprechenden Kosten und Aufwand.

Die zuständige Kolping-Familie Büchenbach suchte hier frühzeitig das Gespräch mit der Stadt und bat um einen Erlass der Gebühren für die Stellplätze der Altkleidercontainer im öffentlichen Raum. Es konnte bisher keine Lösung gefunden werden. Leider drängt jedoch die Zeit, da die ARGE mit den Maltesern seitens der Kolping Service gGmbH zum 31.12.2026 gekündigt wurde. Die lokalen Kolping-Gliederungen müssen nun noch im Juli eine endgültige Rückmeldung geben, ob sie die Altkleidercontainer eigenständig weiterbetreiben wollen.

Ein Umbruch beim Sammeln von Altkleidern gibt es auch durch das Vorgehen der EU sowie des Bundesumweltministers, die Fast-Fashion-Industrie in die Verantwortung zu nehmen. Ab 2028 wird in der EU ein verpflichtendes EPR-System für Textilien eingeführt. Die Hersteller werden damit verpflichtet, die Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling zu tragen. Gemeinnützig anerkannte Sammler sollen dabei ausdrücklich berücksichtigt und in das System eingebunden werden.

Es geht also explizit um eine Lösung für einen überschaubaren Zeitraum, nämlich bis zum 31.12.2027. Anschließend wird durch die dazu dann verpflichteten Hersteller die Sammlung finanziell bessergestellt.

Um für die Übergangszeit eine Lösung zu finden und keine Strukturen zu zerstören, beantragt die SPD-Fraktion:

Die Verwaltung erarbeitet eine Lösung, um den gemeinnützigen Trägern im Übergangszeitraum bis zur Einführung des EPR-System zum 1.1.2028 die weitere Durchführung der Altkleidersammlung zu ermöglichen.

Eine Möglichkeit ist hier die Bezahlung der Standgebühren aus den Abfallgebühren.