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Antrag: Artenschutzmaßnahmen bei städtischen Töchtern

Seit dem Beschluss des Antrags 081/2016 von SPD und GL werden von der Stadtverwaltung, konkret dem zuständigen GME, bei jedem Neubau und jeder Sanierung die Anbringung von Nisthilfen für gebäudebrütende Tiere in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geprüft und wenn sinnvoll umgesetzt. Bei Neubauten werden zudem Markierungen gegen Vogelschlag konsequent angebracht.

Bei Einplanung im Vornherein bringen diese Artenschutzmaßnahmen zumindest für Neubauten auch keine oder nur geringe Mehrkosten mit sich. Bekanntlich sind auch städtische Töchter z. T. bei Artenschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden aktiv.

Um hier einen Überblick zu erhalten, stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet im UVPA über die Artenschutzmaßnahmen der städtischen Töchter (Eigenbetriebe sowie privatrechtliche) und schlägt ggf. weitere Verbesserungen in diesem Sinne vor.