Zum Inhalt springen

Antrag: Auch zukünftig Spielplätze bauen

Gemeinsamer Antrag von SPD, Grüner Liste, Erlanger Linke und Klimaliste

Die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) hat verschiedene Auswirkungen auf die Stadt Erlangen, die auf Antrag der Grünen Fraktion den Fachausschüssen dargestellt wurden (63/119/2025).
Unter anderem besteht durch die Streichung des Art. 7 Abs. 3 a.F. ab dem 01.10.2025 keine gesetzliche Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen. Die Kommunen müssen nun entscheiden, ob in ihrem Gemeindegebiet eine Spielplatzpflicht gelten soll oder nicht (Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 n.F.).

Da wohnortnahe Spiel- und Freizeitflächen von großer Bedeutung sind, haben Kommunen verschiedenster Größen (bspw: München, Bubenreuth oder Nürnberg) bereits eigene Satzungen erlassen. Beispielhaft verweisen wir auf die Satzung der Stadt München.

Wir beantragen:

  • Die Stadt Erlangen erarbeitet eine kommunale Spielplatzsatzung, die an der Spielplatzpflicht festhält. Die Fachstelle Spiel- und Freizeitanlagen bei Amt 41 soll bei der Erarbeitung beteiligt werden.
  • Es soll geprüft werden, ob Zahlungen der Bauwerber*innen möglich sind um bestehende Spielplätze auszubauen, zu sanieren oder aus mehreren Bauprojekten einen großen Spielplatz zu machen.