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Antrag: Begrünungssatzung wieder einführen

Der Freistaat hat durch eine Änderung der bayerischen Bauordnung dafür gesorgt, dass die in Erlangen geltende Freiflächengestaltungssatzung außer Kraft gesetzt wurde. Damit steht außerhalb der Grünordnungspläne neuerer Bebauungspläne kein Instrument mehr zur Verfügung, um die Begrünung von Gebäuden, die Überdeckung von Tiefgaragen u. ä. einzufordern und das Versiegeln von Grundstücksgärten, beispielswiese auch durch „Schottergärten”, zu verhindern.

Mit der geplanten Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (“Baugesetzbuch-Upgrade“) wird für Kommunen nun aber die Möglichkeit geschaffen, in einer “Wiederherstellungssatzung” Regelungen zur Gestaltung und Bepflanzung von Freiflächen sowie zur Begrünung baulicher Anlagen zu schaffen (nach Kabinettsentwurf künftig § 135e BauGB). Große Teile Erlangens sind nach unserer Kenntnis städtische Ökosystemgebiete nach Art. 8 W-VO, für diese kann die Stadt eine entsprechende Satzung erlassen. 

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung bereitet den Erlass einer Wiederherstellungsverordnung vor. Diese soll unmittelbar in Kraft treten, sobald die entsprechende Ermächtigungsgrundlage geschaffen wurde. In einem ersten Schritt soll die Satzung die Regelungen umfassen, die bisher in der Freiflächengestaltungssatzung enthalten waren. Nach Vorliegen von Umsetzungshinweisen und Mustersatzungen ist zu prüfen, ob weitere Vorgaben sinnvoll sind.