In der vergangenen Stadtratsperiode wurde im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungskonzept die Entwicklung von Gewerbeflächen angestoßen. Dabei war der formulierte Zeitplan, mit der Landtagswahl im Herbst 2028 einen Bürgerentscheid über eine oder auch mehrere konkret identifizierte Flächen durchzuführen und dann die formalen Planverfahren zu beginnen.
Die Kooperationsvereinbarung enthält demgegenüber nur eine unkonkrete Absichtserklärung. Zusätzlich hat der Oberbürgermeister in der Presse den Prozess des Stadtentwicklungskonzepts und damit auch zur Entwicklung von Gewerbeflächen in Frage gestellt. Außerdem haben sowohl CSU als auch Grüne Liste in mehreren Stellungnahmen verlautbart, dass gezielt zusätzliche Unternehmen in Erlangen angesiedelt werden sollen. Bisher war die Zielsetzung, vorrangig Flächen für bereits in Erlangen ansässige Unternehmen mit Erweiterungsbedarf insbesondere für KMU, Handwerk und Ausgründungen zur Verfügung stellen zu wollen.
Der Bedarf an Gewerbeflächen in Erlangen ist dabei unverändert hoch, gerade aus dem Handwerk und produzierenden Gewerbe. Bei beiden ist zunehmend zu erkennen, dass die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen, die dadurch bedingten hohen Grundstückpreise und auch zunehmende Konflikte an angestammten Standorten (insbesondere mit Wohnnutzung in Ortskernen und Mischgebieten) zu Abwanderung aus der Stadt führen.
Wir beantragen daher:
- Der Stadtrat bestätigt das Ziel, mindestens eine neue Gewerbefläche auszuweisen.
- Die Stadtverwaltung führt aus, ob am Ziel festgehalten wird, Gewerbeflächen vorrangig für KMUs, Handwerk und Ausgründungen zur Verfügung zu stellen, oder ob die Ansiedlung von Unternehmen von außerhalb Erlangens als neue Priorität festgelegt wird. Falls ja, berichtet die Verwaltung – gegebenenfalls nichtöffentlich – ob bereits Gespräche stattfinden und mit wem.
- Umfang und Lage der Fläche(n) sollen in einem Beteiligungsprozess mit Bürger*innen und Stakeholdern entwickelt werden, bevorzugt im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts.
- Das Verfahren soll so aufgesetzt werden, dass zeitgleich mit der Landtagswahl 2028 ein
Bürgerentscheid über die konkret zu entwickelnde(n) Flächen durchgeführt werden kann.
