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Antrag: Erhalt der Anmietung dreier Freizeitflächen in Frauenaurach, Sieglitzhof und Tennenlohe

Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts sieht Referat II / Amt 23 unter der lfd. Nr. 14 die „Kündigung von Anmietflächen für Freizeit-/Sportflächen in Einzelfällen“ vor. Dies betrifft, wie sich mittlerweile konkretisiert hat, drei Areale: den Spiel- und Sportplatz Eskilstunastraße (Sieglitzhof), den Bolzplatz am Hutgraben (Tennenlohe) und die Grillanlagen an der Sylvaniastraße (Frauenaurach). Durch die Abmietung dieser Flächen wird mit einem Einsparpotenzial von jährlich 7.500€ ab 2026 gerechnet.

Dieser möglichen Einsparung entgegen stehen jedoch die Kosten für die Rückversetzung der Flächen in ihren Ursprungszustand. Sie sind noch nicht beziffert, werden aber unweigerlich anfallen: für den Rückbau von Ballsportflächen (Tore, Spieluntergrund, Ballfangzäune), von Grills und Sitzgelegenheiten sowie im Fall der Sylvaniastraße zudem von Sandsteinquadern gegen wildwüchsiges LKW-Parken. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass der Spareffekt durch die Abmietungen deutlich geringer ausfallen und zudem erst viel später einsetzen wird als erhofft.

Der große Verlust an Lebensqualität, den die Streichung der Anlagen für deren Nutzende bedeuten würde, ist mit einem solch marginalen Sparpotenzial nicht zu rechtfertigen: am Hutgraben und in der Eskilstunastraße stehen unverzichtbare Orte der Erholung und des nachbarschaftlichen Miteinanders für dicht besiedelte Quartiere auf dem Spiel, an der eher randständigen Sylvaniastraße hingegen eine im Stadtgebiet einmalige Ausweichfläche für Events mit höherer Lärmentfaltung, wie sie anderswo (etwa an der Wöhrmühle oder im Meilwald) mit Rücksicht auf Anwohnende unmöglich sind.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung sichert die Nutzung der Areale an Hutgraben, Sylvaniastraße und Eskilstunastraße als Freizeitflächen und verzichtet auf ihre Abmietung. Der damit entfallende Spareffekt ist präziser (also unter Einbezug der Rückbaukosten: mutmaßlich geringer) zu beziffern. Ihn gegenzufinanzieren, sollte nicht dem Amt für Stadtteilarbeit überantwortet werden, dessen Budget bereits mit den Zusatzkosten für den unlängst vom Stadtrat beschlossenen Erhalt mehrerer Matschanlagen an seine Grenzen stößt.