Der städtische Hitzeaktionsplan aus dem Jahr 2023 soll einen angemessenen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Falle akuter Hitzeereignisse ermöglichen und negative Hitzeeinflüsse verhindern. Parallel besteht seit 2020 das Klimaanpassungskonzept, das die Anpassung der Stadt an die erwartbaren Folgen des Klimawandels vorsieht. In der Umsetzung müssen beide Konzepte zusammengedacht werden. Ein gegenseitiges Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen den beiden Konzepten und verschiedenen Ämtern hemmt die dringend notwendige Reaktion auf die Hitzeentwicklung in unserer Stadt.
Die Hitzephasen dieses Sommers nähern sich inzwischen immer öfter der Hitzewarnstufe 2 und machen die vollständige Umsetzung des Hitzeaktionsplans und des Klimaanpassungskonzepts und weiterer ergänzender Maßnahmen notwendig. Gleichzeitig haben Hitzeereignisse zunehmend Katastrophencharakter, verlangen neben der Konzentration auf einzelne Maßnahmen zusätzlich eine gesamte Steuerung und erfordern deshalb auch ein abgestimmtes Handeln in akuten Gefährdungssituationen. Daher müssen Hitzeaktionsplan und Klimaanpassungskonzept auch gemeinsam weiterentwickelt und um Aspekte von Katastrophenschutz und -vorsorge erweitert werden.
Deshalb beantragen wir mit Blick auf den städtischen Gebäudebestand:
- Es ist sicherzustellen, dass städtische Gebäude auch in längeren Hitzephasen durch akzeptable Temperaturen ohne Gesundheitsrisiko für Besucher:innen nutzbar bleiben, die beispielsweise Dienstleistungen der Stadt in Anspruch nehmen oder Meldepflichten in Anspruch nehmen müssen. Das erfolgt durch eine zügige Hitzeertüchtigung des Rathauses, des „Kleinen Rathauses“ sowie der weiteren Verwaltungsgebäude der Stadt, die als unaufschiebbare Maßnahmen auch in der vorläufigen Haushaltsführung möglich sein müssen (siehe SPD-Antrag „Hitzeschutz und Entsiegelung im Investitionsprogramm umsetzen“).
Des Weiteren beantragen wir mit Blick auf die Hitzeentwicklung im Stadtgebiet:
- Die zügige Umsetzung der Entsiegelung von öffentlichen Flächen (Begrünung, Wasser etc.), ausgehend von der 2023 beschlossenen Prioritätenliste und unter zusätzlicher Berücksichtigung der Hitzeinseln, insbesondere in der Innen- und Kernstadt sowie der Quartiere, in denen besonders zahlreich vulnerable Gruppen wohnen. Die Stadt muss sich dafür einsetzen, dass Entsiegelungsmaßnahmen als Teil der Katastrophenvorsorge auch in der vorläufigen Haushaltsführung durchgeführt werden können und dass der Freistaat die Kommunen mit den notwendigen Mitteln ausstattet (siehe SPD-Antrag „Hitzeschutz und Entsiegelung im Investitionsprogramm umsetzen“).
- Die Einführung einer Wiederherstellungssatzung nach dem künftigen §135e BauGB; dabei ist auch zu prüfen, ob stärker als bei der bisherigen Freiflächengestaltungssatzung auch die Entsiegelung von Bestandsflächen bzw. die Begrünung von bestehenden baulichen Anlagen gefordert werden kann (siehe SPD-Antrag „Begrünungssatzung wieder einführen“ 082/2026).
- Eine Prüfung baurechtlicher Möglichkeiten, um ein noch stärkeres Aufheizen von Hitzeinseln durch die Abluft in Folge eines verstärkten Einbaus von Klimaanlagen bei privaten Gebäuden zu verhindern.
- Eine intensive Beratung und Begleitung von Wohnungsbaugesellschaften, -genossenschaften, Wohneigentümergemeinschaften etc. bei der Planung und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen und Entsiegelungsmaßnahmen an ihren Gebäuden und auf ihren Grundstücken; der GEWOBAU kommt dabei Vorbildcharakter zu, entsprechend muss das Unternehmen darauf ausgerichtet werden.
Um mehr Abkühlung im öffentlichen Raum zu ermöglichen, ganz besonders für vulnerable Gruppen und Menschen mit besonders hitzebelasteter Wohn- und Arbeitssituation zu schaffen, beantragen wir:
- Grünanlagen in der Stadt müssen in Hitzephasen auch nachts geöffnet bleiben, auch z.B. der Schlossgarten und Sportflächen; dabei muss geprüft werden, ob, wenn notwendig, die Öffnung solcher Anlagen auch durch Möglichkeiten des Katastrophenschutzrechts durchgesetzt werden kann. Ihr Beitrag zu lokal niedrigeren Temperaturen muss dazu mehr als bisher durch Anpassung der Bepflanzung an den Klimawandel und ökologische Notwendigkeiten sowie ausreichende Bewässerung der Bäume und falls notwendig Sträucher gesichert werden.
- Die flächendeckende Kartierung bereits vorhandener kühler Orte (durch Klimatisierung oder bauliche Eigenschaften gut gekühlte, öffentlich zugängliche Einrichtungen).
- Die bedarfsgerechte Schaffung zusätzlicher kühler öffentlicher Orte insbesondere dort, wo viele Menschen in schlecht hitzegeschützten Wohnungen leben. Dazu gehört bspw. die Prüfung, ob die Freibäder in Hitzephasen länger und stärker auch in den frühen Morgen- und späten Abendstunden geöffnet werden können. Es ist zu prüfen, inwieweit Schulen und Kitas durch eine Nachrüstung außerhalb der regulären Nutzungszeiten als kühle Orte zur Verfügung stehen können. Zudem soll die Stadt mit deren Eigentümern über die mögliche Öffnung und Ausweisung weiterer Gebäude in Hitzephasen verhandeln (z. B. Sparkasse, Banken, Foyers von Unternehmen…).
- Die Beschattung von öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen.
- Die Förderung von Konzepten der regenerativen Landwirtschaft.
Mit Blick auf die Situation in Schulen und Bildungseinrichtungen in der Stadt beantragen wir:
- Die Prüfung, in welchem Ausmaß Schulen und KiTas zum Hitzeschutz nachgerüstet werden müssen, auch durch Klimatisierung zumindest eines Teils der Räume – die dann außerhalb der Nutzungszeiten auch als kühle Orte zur Verfügung stehen können, siehe Punkt 6 bis 8 – sowie durch vermehrte Beschattung auf Freiflächen (Pausenhöfe, Spielflächen).
Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen, vergleichbare Einrichtungen sowie mit Blick auf mobilitätseingeschränkte Personen beantragen wir:
- Die Stadt fordert den Freistaat auf, im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Investitionen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen Maßnahmen des Hitzeschutzes im notwendigen Umfang zu fördern, auch für Nachrüstungen. Städtische Maßnahmen kommen in Betracht, wenn dadurch geschaffene „kühle Orte“ auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
- Die Stadt entwickelt Nachbarschaftskonzepte, mit denen Menschen vulnerabler Gruppen unterstützt werden, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen o.ä. ihre Wohnungen kaum selbst verlassen können und/oder anderweitig eingeschränkt sind, kühle Orte aufzusuchen.
Abschließend beantragen wir mit Blick auf den Katastrophenschutz:
- Die Einrichtung eines zentralen und ämterübergreifenden Hitzestabs, der spätestens ab Warnstufe 2 des DWD alle Maßnahmen zum Hitzeschutz in städtischer Zuständigkeit koordiniert. Eine Grundlage für diese Maßnahmen muss die Analyse der räumlichen Verteilung von hitzebedingten Gesundheitsrisiken sein, die auf Ebene der Stadtteile bewertet, wo akute Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen besonders notwendig sind.
- Das Szenario einer länger anhaltenden Hitzewelle in der Stadt wird für Katastrophenschutzübungen vorgesehen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind selbstverständlich alle verfügbaren Förderprogramme zu nutzen. Der Erlanger Stadtrat fordert außerdem den Freistaat als für Katastrophenschutz und damit auch für Katastrophenvorsorge zuständige Ebene auf, allen Kommunen die entsprechend notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Der Rekordtemperaturen in den Sommermonaten 2026 waren auch in Erlangen zu spüren. Immer heißere Sommer und längere Hitzephasen sind Folge des menschengemachten Klimawandels und zeigen deutlich auf, warum konsequenter Klimaschutz dringender denn je ist.
Gleichzeitig sind diese Temperaturen nicht nur Symptom des Klimawandels, sondern vor allem eine enorme Belastung und Gefahr für viele Menschen. Extreme Hitze kann Menschen in ihrer Leistungsfähigkeit im Alltag beeinträchtigen und akut die Gesundheit von Menschen gefährden, bis hin zu lebensbedrohlichen Wirkungen. Laut RKI sind in diesem Sommer in Deutschland bereits 10.000 Personen an den Folgen der Hitzewellen gestorben. Dabei sind nicht alle Menschen gleich betroffen: Besonders von Hitze gefährdet sind Menschen ab 65 Jahren, ältere alleinlebende Menschen mit eingeschränkter Mobilität, pflegebedürftige Menschen, Frauen (aufgrund ihrer physiologischen Merkmale) und in besonderem Maße Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder, Menschen mit Vorerkrankungen oder akuten Erkrankungen, Menschen, die im Freien arbeiten und die körperlich schwer arbeiten und Menschen in sowieso schon prekären Lebenslagen (z. B. Obdachlose, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen). Wie bedrohlich Hitze tatsächlich ist, hängt also nicht nur von der körperlichen Verfassung ab, sondern beispielsweise auch von der Wohn- und Arbeitssituation, und von der Möglichkeit, selbstständig für sich zu sorgen oder von anderen versorgt zu werden.
Maßnahmen, die die Hitze in der Stadt so gut wie möglich verringern und gleichzeitig Menschen vor den Belastungen durch Hitze schützen, sind deshalb nicht nur eine Frage der Lebensqualität, sondern Fragen der sozialen Gerechtigkeit und Daseinsvorsorge.
Der 2023 im Stadtrat beschlossene Hitzeaktionsplan wird mit diesem Antrag nicht in Frage gestellt, sondern vielmehr bestärkt und ergänzt, weil er in den Vorschlägen und der Umsetzung der Dringlichkeit und dem Ausmaß der Hitzegefahr noch nicht komplett gerecht wird. Gerade jetzt aktuell gibt es Ideen und Maßnahmen aus anderen Städten in Deutschland und Europa, die wir auch in Erlangen für notwendig und verfolgenswert halten.
