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Antrag: Gewährleistung von Barrierefreiheit im oberen Foyer des Theaters Erlangen

Im November 2017 wurde dem Theater Erlangen für sein inklusives Programm und für behindertengerechte Einrichtungen und Begleitung einer der drei Inklusionspreise der Lebenshilfe verliehen. Bereits vorher, aber auch im Umfeld dieser Ehrung wurde allerdings auch die nach wie vor nicht um-fassende Barrierefreiheit des Theaters beklagt und die Behebung dieses Missstandes angemahnt, so z.B. im Antrag 020/2016: Dieses Zugangs-hindernis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist angesichts der Selbstverpflichtung Erlangens für Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden nicht hinnehmbar. Dies gilt vor allem für die nicht gegebene Erreichbarkeit des oberen Foyers, in dem viele wichtige und gut besuchte Veranstaltungen des Theaters und theaternaher Veranstalter mangels anderer Räume statt-finden müssen. Wegen des Einbaus einer neuen Obermaschinerie im Bühnenhaus des Markgrafentheaters wurden dort auch die diesjährigen über 50 Aufführungen des Weihnachtsmärchens von „Kalif Storch“ gezeigt.

Die Stadt Erlangen, deren Ziel weitere Verbesserungen im inklusiven Zugang zu öffentlichen Gebäuden und damit zu Ereignissen der Stadtgesellschaft sind, ist daher aufgefordert, auch in ihrem Theater Barrierefreiheit für alle Veranstaltungsräume herzustellen.

Ohne der Entscheidung darüber vorzugreifen, welches der kulturell genutzten Gebäude ab 2020 vorrangig saniert werden soll, stellen wir im Hinblick auf die Dringlichkeit der Inklusion im Bereich Kultur folgenden Antrag:

Das GME legt Planungen vor, wie das Markgrafentheater und kurzfristig insbesondere das obere Foyer barrierefrei erreicht werden können.