Die Regierung von Mittelfranken hat die Kreditaufnahmen zur Fortführung der Investitionstätigkeit im Jahr 2025 nur unter der Auflage genehmigt, dass das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben ist und dabei in einem ersten Schritt das Volumen der Einsparungen bzw. Einnahmeverbesserungen zu erreichen ist, das der Stadtrat in seiner Sitzung am 30. April mehrheitlich aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept gestimmt hat. Dabei verweist die Regierung von Mittelfranken insbesondere auf die nach ihrer Betrachtung noch zu hohen freiwilligen Leistungen.
Unseres Erachtens ist es notwendig, dass der Stadtrat, der ja die Verschlechterungen am Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen hat, nun der Verwaltung im Vorfeld der Einbringung des Haushalts 2026 mit mittelfristiger Finanzplanung eine Orientierung gibt, wo die von der Regierung geforderten Haushaltsverbesserungen wesentlich erreicht werden sollen.
Dabei ist für uns weiterhin eine Erhöhung der Grundsteuer zwingend notwendig. Ohne Einnahmeerhöhung wären derart massive Einsparungen notwendig, dass dies Strukturen in unserer Stadt zerstören würde. Das würde das vielfältige kulturelle Leben, Freizeit und Sport gefährden, soziale Ungleichheiten verstärken und damit auch den sozialen Frieden in unserer Stadt gefährden. Unser Ziel bleibt, dies zu verhindern und bewährte Strukturen in unserer Stadt zu erhalten.
Eine Erhöhung der Einnahmen könnte grundsätzlich über die Erhöhung der Grund- oder der Gewerbesteuer erfolgen; die Alternativen Übernachtungssteuer und Verpackungssteuer hat die Staatsregierung zu Lasten aller bayerischen Kommunen gesetzlich ausgeschlossen.
Bei gleichem Aufkommensvolumen belastet die Grundsteuererhöhung zwar erheblich mehr Bürger*innen und Gewerbetreibende in unserer Stadt als eine Anhebung der Gewerbesteuer, die Erhöhung je Betroffenem fällt aber deutlich geringer aus. Eine Gewerbesteuererhöhung würde dagegen in der jetzigen Situation vor allem die mittleren Betriebe in unserer Stadt stark belasten, die deutlich weniger Steuergestaltungs- und -umgehungsmöglichkeiten haben als die Großunternehmen; diese könnten eine höhere Gewerbesteuerzahlung wahrscheinlich ganz oder größtenteils vermeiden. Eine so erhebliche, einseitige Mehrbelastung von Handwerk, mittlerer Industrie, Handel und Gastronomie erscheint uns auch angesichts der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage und dem Bedarf, den Standort Erlangen für verlässliche Gewerbesteuereinnahmen zu diversifizieren, nicht wünschenswert. Daher ist eine weitere Grundsteuererhöhung, die die Erlanger Betriebe zwar auch, aber in vielen Fällen geringer belastet als eine Gewerbesteuererhöhung, für uns die bessere Option.
Sollte es zur Grundsteuererhöhung nicht kommen, wären wohl massive Einschnitte in den folgenden Bereichen notwendig:
- Reduzierung von freiwilligen Leistungen an Vereine und Organisationen, wohl mit der Folge der Einstellung von Angeboten. Große verbliebene Empfänger*innen von freiwilligen Leistungen sind noch EMI, GVE, E-Werk, ZAM, Dreycedern, Jugendfarm, Stadtjugendring, Frauenhaus – bei dem es sich allerdings nicht um eine echte freiwillige Leistung handelt –, Frauennotruf, Schuldnerberatung – auch keine echte freiwillige Leistung –, Obdachlosenhilfeverein, die Diakonie mit verschiedenen Angeboten, das HIPPY-Projekt und die verschiedenen Förderungen an Sportvereine (u.a. Übungsleiter*innen)
- Schließung von nicht kostendeckenden städtischen Angeboten oder vergleichbaren stadtnahen Einrichtungen: Theater, Museen, Festivals, Stadtbibliothek, Stadtteilhäuser, Jugendtreffs (diese zwei Punkte jeweils auch die kooperativ getragenen Einrichtungen im Röthelheimpark), Abenteuerspielplätze, Sporthallen (außerhalb des Schulbetriebs), Freizeitanlagen, Schwimmbäder, Angebotseinschränkung im ÖPNV (diese zwei Punkte mit entsprechend höherer Gewinnausschüttung der ESTW), Abschaffung Sozialticket, City-Management/ETM
- Massive Einschnitte in den Bildungs- und Sozialangeboten der Stadt: Kürzungen freiwilliger Leistungen bei KiTas, Mittags- und Ganztagsbetreuung, Streichung freiwilliger Angebote an Schulen, Einstellung städtisch finanzierter Programme im Jobcenter, Schließung Rentenberatung, Einstellung sozialpädagogischer Dienste und ähnlicher Leistungen in Sozial- und Jugendamt über Pflichtaufgaben hinaus.
Blanko-Stellenkürzungen ohne damit verbundene Angebotseinstellungen über das bereits im Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltene Maß hinaus erscheinen mit Blick auf die Personalverantwortung und den bereits großen Sparbeitrag des städtischen Personals nicht vertretbar. Weitere Personaleinsparungen müssen zwingend mit Aufgabenreduzierung einhergehen.
Derart massive Einschnitte müssen aus unserer Sicht vermieden werden. Es erscheint uns deshalb unverzichtbar, zumindest einen wesentlichen Teil der nach den Auflagen der Regierung von Mittelfranken noch vorzunehmenden Haushaltskonsolidierung über die Erhöhung der Grundsteuer zu erzielen.
Wir beantragen daher:
Der Erlanger Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer auf 625 Punkte ab dem Jahr 2026 vorzubereiten und die entsprechende Satzung in den Stadtrat einzubringen.