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Antrag: Hitzeschutz und Entsiegelung im Investitionsprogramm umsetzen

Die Hitzeentwicklung in unserer Stadt macht die zügige Umsetzung von Entsiegelungs- und Hitzeschutzmaßnahmen notwendig. Als Maßnahmen der Katastrophenvorsorge sind diese Maßnahmen unaufschiebbar und daher auch in der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) zulässig.

Wir beantragen daher
Mindestens die folgenden Maßnahmen werden in die Investitionsplanung der Jahre 2027ff. aufgenommen und in der Haushaltsplanung mit den notwendigen Mitteln für eine schnellstmögliche Umsetzung hinterlegt:

  1. Umgestaltung Zollhausplatz entsprechend der bereits vorliegenden Planungen.
  2. Baumpflanzungen in der Fußgängerzone entsprechend der 2023 beschlossenen Planung einschließlich der notwendigen Leitungsverlegungen.
  3. Abarbeiten der Prioritätenliste „Entsiegelung städtischer Plätze“, Amt 66 legt in Abstimmung mit 61 und dem EB77 dazu eine Umsetzungsplanung vor.
  4. Hitzeschutzmaßnahmen auf Spielplätzen und Freizeitflächen (insbesondere Sonnenschutz); EB77 legt in Abstimmung mit Amt 41 eine Prioritätenliste vor, die insbesondere Anlagen in Stadtteilen berücksichtigt, in denen wenig Bewohner*innen über eigene Gärten verfügen.
  5. Entsiegelung von Schulhöfen; GME legt hierzu in Abstimmung mit Schulverwaltungsamt und EB77 eine Prioritätenliste vor.
  6. Hitzeertüchtigung der Schulen, KiTas, Stadtteilzentren etc.; GME legt hierzu einen Aktionsplan vor.
  7. Hitzeertüchtigung des Rathauses, des „kleinen Rathauses“ und der weiteren Verwaltungsgebäude der Stadt; GME legt hierzu einen Aktionsplan vor.

Daneben werden auch allgemeine Investitionsansätze wie beispielsweise für Baumpflanzungen/Entsiegelungsmaßnahmen (IvP 551.500) so aufgestockt, dass notwendige Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt werden können, bei aus anderen Gründen notwendigen Maßnahmen im öffentlichen Raum (z.B. Straßensanierungen) sind immer Entsiegelungsmaßnahmen als für Katastrophenvorsorge notwendige Bausteine (finanziell) mit einzuplanen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind selbstverständlich alle verfügbaren Förderprogramme zu nutzen. Der Erlanger Stadtrat fordert außerdem den Freistaat als für Katastrophenschutz und damit auch für Katastrophenvorsorge zuständige Ebene auf, allen Kommunen die entsprechend notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Soweit Förderprogramme nicht ausreichen und der Freistaat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sind angesichts der Haushaltslage Investitionskredite zur Finanzierung der Maßnahmen aufzunehmen. Sollte die Regierung diese verweigern, leitet die Stadt rechtliche Schritte ein – da es sich um Maßnahmen der Katastrophenvorsorge handelt, sind die Voraussetzung für Kreditgenehmigungen nach Art. 69 GO erfüllt.