Der Igel befindet sich inzwischen auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Umso dringender ist es, diese Tiere vor leicht vermeidbaren Gefährdungen zu schützen. Nachts fahrende Mähroboter sind eine solche. Die nachtaktiven Igel weichen den Robotern nicht aus und werden daher regelmäßig von den Mähern verstümmelt oder getötet. Leider wird dies selbst bei mit Sensoren ausgestattet hoch technisierten Mährobotern nicht vermieden. Diese Gefährdung gilt auch für andere Kleintiere.
Durch ein Nachtfahrverbot für Mähroboter kann hier ein wirksamer Schutz erreicht werden. Inzwischen gibt es ein solches in den ersten Kommunen, darunter in Köln über eine Allgemeinverfügung.
Aber auch in Bayern beispielsweise in der Gemeinde Eichenau, hier über eine gemeindliche Verordnung, die die Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern, worunter hier auch ausdrücklich Mähroboter beinhaltet werden, per se als ruhestörend untersagt.
Daher stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
- Die Verwaltung erarbeitet eine rechtliche Grundlage zum nächtlichen Verbot des Betriebs von Mährobotern über eine Allgemeinverfügung.
- Zeitlich soll der Betrieb von Mährobotern von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages untersagt werden (nach dem Beispiel von Köln).