Berlin hat als erstes deutsches Bundesland ein Mietenkataster eingeführt. Dieses ermöglicht durch automatisierte Auswertung, z.B. überhöhte Mieten zu erkennen und entsprechende Verfahren einzuleiten.
Auch Erlangen weist einen überhitzten Wohnungsmarkt auf. Daher erscheint auch hier ein Mietenkataster grundsätzlich sinnvoll, um Rechtsverstöße wirksam aufzudecken. Auch kann ein solches Mietkataster die Erhebungen für den Mietenspiegel oder für die Mietgrenzen nach SGB 2/12 vereinfachen.
Die SPD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
- Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein Mietenkataster für Erlangen einzurichten.
- Soweit zur Umsetzung Landesgesetzgebung notwendig ist, fordert der Stadtrat den Oberbürgermeister auf, sich direkt und über den Städtetag dafür einzusetzen, diese zu schaffen.
