Zum Inhalt springen

Antrag: Mietobergrenze bei energiesanierten Wohnungen

Derzeit streben auch wegen des Klimanotstands viele Wohnungsunternehmen in der Stadt, auch die städtische Gewobau, eine möglichst zügige und wirksame energetische Sanierung ihres Wohnungsbestands an. Dabei werden verstärkt auch die Wohnungen einbezogen, die unterhalb oder bei der Mietobergrenze liegen. Energetische Sanierungen sind aber in der Regel mit Mietsteigerungen verbunden, auch wenn die Gewobau diese auf ein Minimum beschränkt.

Wir beantragen daher:

Im Nachgang der Neufestlegung der Mietobergrenzen wird überprüft, inwieweit der bereits bisher vorgesehen Zuschlag für energiesanierte Mietwohnungen erhöht werden sollte, um es Bezieher*innen von Sozialleistungen zu ermöglichen, in energiesanierten Wohnungen zu leben.