Gemeinsamer Antrag von SPD, Erlanger Linke und ÖDP
Der Stadtrat möge beschließen:
- Der Stadtrat bekräftigt die Forderung, den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer bundesweit auf 320 Punkte, mindestens jedoch auf 280 Punkte, anzuheben, um ruinöse Standortkonkurrenz einzudämmen und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mindestanhebung umzusetzen.
- Der Stadtrat fordert, z. B. über den Städtetag, klare bundesrechtliche Regelungen, um missbrauchsanfällige Lizenz-, IP- und Holdingmodelle zu unterbinden, die dazu genutzt werden, Gewinne künstlich in Niedrigsteuer-Kommunen zu verlagern.
Begründung:
Der Deutsche Städtetag fordert seit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 23.06.2022 einen bundesweiten Mindesthebesatz von 320 Punkten sowie wirksame Maßnahmen gegen den „unfairen Steuerwettbewerb der Gewerbesteueroasen“. Auch im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD im Bundestag vereinbart, derartigen Fehlanreizen entgegenzutreten und den bundesweiten Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent anzuheben. Ziel ist es, kommunale Steuersatzgefälle zu verringern, die Unternehmen dazu verleiten, ihre Tätigkeit in Kommunen mit extrem niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen anzumelden. Erforderlich ist, dass die Bundesregierung diese Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag auch umgehend umsetzt.
Ein wachsendes Problem für starke Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorte wie Erlangen sind innerdeutsche Gewinnverlagerungen, die nicht auf realer wirtschaftlicher Tätigkeit beruhen, sondern auf gezielt aufgebauten steuerlichen Konstruktionen. Immer häufiger werden Gewinne nicht dort versteuert, wo tatsächlich geforscht, entwickelt und produziert wird, sondern über Sitzverlagerungen, Holdingstrukturen sowie insbesondere über IP- und Lizenzmodelle in Kommunen mit besonders niedrigen Gewerbesteuersätzen verschoben.
Dabei werden Marken, Patente, Software oder andere immaterielle Werte in Tochtergesellschaften ausgelagert, die häufig nur minimale eigene Beschäftigung oder wirtschaftliche Substanz aufweisen. Die operativen Standorte müssen anschließend hohe interne Lizenzgebühren an diese Gesellschaften entrichten. Das senkt die lokal versteuerten Gewinne künstlich, während Niedrigsteuer-Kommunen profitieren, ohne selbst entsprechende Wertschöpfung zu erbringen.
Diese Gewinnverschiebungen beeinträchtigen die kommunale Handlungsfähigkeit erheblich, da sie die Einnahmen gerade jener Städte reduzieren, in denen die tatsächliche Wertschöpfung entsteht und in denen gleichzeitig hohe Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Mobilität und soziale Daseinsvorsorge notwendig sind. Klare bundesrechtliche Vorgaben, die solche missbräuchlichen Lizenz-, IP- und Holdingmodelle unterbinden, sind daher unabdingbar
