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Antrag: Neubebauung des Nahversorgungszentrums Odenwaldallee/Büchenbacher Anlage

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und FDP

Die geplante Neubebauung des Nahversorgungszentrums Odenwaldallee/Büchenbacher Anlage ist ein Bauprojekt, das angesichts der Zentralität in Büchenbach-Nord und der Bedeutung des Nahversorgungszentrums für die dort lebenden Menschen hohe Anforderungen erfüllen muss. Es muss gelingen, den dauerhaften Erhalt der Nahversorgung zu verbinden mit einer Aufwertung der Büchenbacher Anlage, auch muss ein angemessener Umgang mit der benachbarten Bebauung, insbesondere den beiden Kirchengebäuden, gefunden werden. Nicht nur durch das nach Norden anschließende Neubauvorhaben der Gewobau, sondern auch mit Blick auf die Aufwertung des Umfelds muss es außerdem gelingen, die bisherige „Hinterhofsituation“ der Nordseite Richtung Parkplatz aufzulösen.

Der im Wettbewerb als Sieger gekürte Entwurf kann diese Bedingungen nur durch konsequente Nacharbeiten erfüllen – wie die von der Wettbewerbsjury formulierten Empfehlungen zeigen. Darüber hinaus sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Eine Überprüfung und gegebenenfalls Reduzierung der Stockwerkshöhen der einzelnen Baukörper anhand von Modellen mit unterschiedlichen hoch gestaffelten Baukörpern;
  • Eine Überprüfung der geplanten Überdachung des Durchgangs zwischen westlichem und mittlerem Baukörper/Vollsortimenter;
  • Eine hochwertige Fassadengestaltung, von der eine Aufwertung des öffentlichen Raums ausgeht;
  • Eine Fassadengestaltung der Nordseite insbesondere im Erdgeschoss, die das Zentrum auch zu dieser Seite öffnet und die die auch beim Siegerentwurf vorherrschende „Hinterhofatmosphäre“ aufhebt; gleiches gilt mindestens für die stark frequentierte Westseite;
  • Fassadenbegrünung, soweit dies mit den beiden vorgenannten Aspekten vereinbar ist;
  • Eine umfangreiche Begrünung der Freiflächen; dafür ist die Tiefgarage entsprechend tief zu setzen, um auch größere Pflanzungen zu ermöglichen.

Wir weisen darauf hin, dass der drittplatzierte Entwurf viele der genannten Aspekte bereits erfüllt. Es liegt am Vorhabenträger, den Nachweis zu führen, dass eine dauerhaft attraktive Gestaltung auch mit dem Siegerentwurf möglich ist.

In diesem Sinne beantragen wir:

  1. Das Bauvorhaben wird nur dann auf Basis des Siegerentwurfs weiterverfolgt, wenn der Vorhabenträger eine überzeugende Umarbeitung im Sinne der oben genannten Aspekte vorlegt.
  2. Die Verwaltung empfiehlt dem Vorhabenträger, zur Umarbeitung auch Bürgerbeteiligung vor Ort im Stadtteil durchzuführen und, wenn er dies wünscht, den Stadtteilbeirat Büchenbach einzubeziehen.
  3. Die Ergebnisse der Umarbeitung werden dem Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss vorgelegt, der darüber entscheidet, ob die formulierten Anforderungen erfüllt sind und diese der weiteren Bebauungsplanung zugrunde gelegt werden können.
  4. Die Umsetzung der überarbeiteten Planungen auch in der notwendigen Qualität und für eine langfristige Perspektive ist zwischen Stadt und Vorhabenträger vertraglich und insolvenzsicher zu sichern.
  5. Sollten die formulierten Anforderungen durch Umarbeiten des Siegerentwurfs nicht zu erfüllen sein, wird das Vorhaben auf Basis des drittplatzierten Entwurfs weiterverfolgt.
  6. Alle mit der Erfüllung dieser Vorgaben verbundenen Kosten trägt der Vorhabenträger; sollte er dazu nicht bereit sein, wird das Vorhaben nicht weiterverfolgt.
  7. Der Vorhabenträger trägt die rechtlichen und finanziellen Risiken, die sich aus einer möglichen Annäherung des erstplatzierten an den drittplatzierten Entwurf ergeben könnten.