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Antrag: Rückfragen zu den Schreiben der Regierung

Aus dem im Juli-Stadtrat veröffentlichten Schreiben der Regierung von Mittelfranken ergeben sich Rückfragen zur Begründung der Forderungen. Sie sind für die weiteren Haushaltsberatungen und Entscheidungen über die Fortführung des Haushaltskonsolidierungsprozesses – z.B. die Beauftragung einer externen Beratung – elementar. Wir beantragen daher, dass die Stadtverwaltung von der Regierung Erläuterungen zu folgenden Punkten einholt und diese dem Stadtrat vorlegt:

  1. Wie leiten sich die Vorgaben für das Einsparvolumen für die Haushaltjahre 2026 bis 2029 aus den Daten des Haushaltsplans 2026 und zugehörigen mittelfristigen Finanzplanung ab (Ziffer 3.cc des Schreibens vom 16.04.2026)?
    Soweit der Bestand an Kassenkrediten zur Begründung herangezogen wird: Woraus begründet sich, dass gemäß Schreiben die Senkungen dauerhaft verlangt werden und nicht ein kumuliertes Einsparvolumen in Höhe des mittleren Kassenkreditbestands bis zu dessen vollständiger Tilgung im Mittel? 
  2. Im Schreiben vom 16.04.2026 werden die Vorgaben unter Ziffer 3.cc ausdrücklich für die laufende Verwaltungstätigkeit gemacht. In ihrer E-Mail vom 19.06.2026 führt die Regierung dagegen aus, für die Erfüllung exakt dieser Vorgaben sei „gerade der investive Bereich, da kostenintensiv, verstärkt in den Blick [zu nehmen]“. Wie begründet sich dieser Widerspruch? 
  3. In Ihrer E-Mail vom 17.07.2026 führt die Regierung aus, dass sie für die von ihr gemachten Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung Positionen nicht anerkennen könne, die „sich aus unvorhergesehenen Entwicklungen ergeben und gerade nicht auf eine aktiv gesteuerte Sparmaßnahme der Stadt zurückgehen“. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Regierung bei dieser Aussage? Wie definiert sie eine „aktiv gesteuerte Sparmaßnahme“? Schließt der Begriff der „Sparmaßnahme“ auch eine Einnahmeverbesserung ein? Wie verhält sich die Regierung dazu, wenn sich durch Entscheidungen Dritter (insbesondere Bund, Land) Einnahmen oder Ausgaben der Stadt positiv verändern? Wie verhält sich die Regierung dazu, wenn sich positive Ausgabe- und Einnahmeentwicklungen durch andere externe Einflüsse (z.B. die wirtschaftliche Entwicklung) ergeben? Soweit die Regierung bei den vorgenannten Punkten die Einschätzung vertritt, diese Auswirkungen seien nicht anzuerkennen, soll jeweils die Rechtsgrundlage dargestellt werden. 
  4. Im Schreiben vom 29.07.2026 stellt die Regierung dar, eine „tragfähige und akzeptable mittelfristige Haushaltskonsolidierung [könne] letztlich nur auf der Grundlage eines von einem externen Büro erstellten Haushaltskonsolidierungskonzeptes erfolgen.“ Auf welche Rechtsgrundlage und gegebenenfalls auf welche weiteren Erkenntnisse stützt sich die Regierung bei dieser Aussage?

Wir bitten, die Fragen so an die Regierung zu richten, dass die Antworten in der Oktober-Stadtratssitzung vorliegen; damit können diese noch in die Haushaltsberatungen einbezogen werden. Außerdem soll die Regierung ausdrücklich informiert werden, dass die Antworten in öffentlicher Sitzung vorgelegt werden.