Der leider immer wieder auftauchende Konflikt zwischen Denkmalschutz und Solarenergie ist durch die Gesetzesänderungen der SPD-geführten Bundesregierung nun endlich gelöst. Das hat nun auch die Rechtsprechung bestätigt.
Bayern Innovativ als offizielle Agentur des Freistaats Bayern meldete hierzu: „Fast jedes Baudenkmal kann eine Solaranlage auf dem Dach erhalten. Dies geht aus zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor.“
Eine Einzelfallabwägung ist zwar laut Gerichtsentscheidung weiter nötig, aber der Denkmalwert des Daches ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen höher anzusetzen als die Nutzung erneuerbarer Energien. Als Beispiel wurde im Gerichtsprozess Schloss Neuschwanstein als solche Ausnahme genannt. „Es zeigt, dass wohl kaum ein Denkmal sich den Modulen entziehen kann, wenn der Eigentümer sie will“, schreibt Bayern Innovativ.
Quelle: Bayern Innovativ
In der Vergangenheit entstand auch in Erlangen häufig großer Aufwand für die Verwaltung, Umwelt- und Klimaschutz gegen den Denkmalschutz abzuwägen. Auch wenn die politische Linie in der Stadt seit vielen Jahren klar eine Priorität für die Möglichkeit, auch auf Denkmälern Solaranlagen zuzulassen, setzt, wurde in der Abwägung immer mal wieder Eigentümer*innen eine Solaranlage aufgrund des Denkmalschutzes verweigert.
Diese neue Rechtslage bietet eine große Chance für den Klimaschutz und die Energiewende. Die SPD-Fraktion beantragt daher:
- Die Verwaltung berichtet darüber, wie oft in den letzten Jahren eine Solaranlage an einem denkmalgeschützten Gebäude abgelehnt wurde oder der/dem Eigentümer*in bei einer Anfrage aufgrund des Denkmalschutzes gleich abgeraten wurde.
- Die Verwaltung informiert die Öffentlichkeit über die geänderte Rechtslage und schreibt zudem Eigentümer*innen von denkmalgeschützten Häusern, die in der Vergangenheit Interesse an einer Solaranlage gezeigt hatten, mit den neuen Informationen an.