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Antrag: Städtebauliche Machbarkeitsstudie Schulstandort Mönauschule

Zu unserer Verwunderung haben wir erfahren, dass von der Stadtplanung ohne weitere Befassung von Stadtratsgremien eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Schulstandorts Mönauschule beauftragt wurde, die verschiedene Szenarien der Weiterentwicklung untersucht.

Zwar wurde der Plan einer solchen Machbarkeitsstudie in der MzK 610.3/091/2020 zum UVPA am 19.05.2020 erwähnt. Wir sind aber davon ausgegangen, dass vor Beauftragung einer solchen Studie die zuständigen Stadtratsgremien (UVPA, Bildungsausschuss, gegebenenfalls JHA, KFA, Sportausschuss) und der Stadtteilbeirat Büchenbach beteiligt werden, um
zu klären, welche möglichen Weiterentwicklungen der Schulen oder weiteren Nutzungen des Schulgeländes im Rahmen einer solchen Machbarkeitsstudie untersucht werden sollen. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, dafür die weitere Bürgerbeteiligung im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes abzuwarten, um zu klären, welche Einrichtungen zusätzlich zu den bereits im Gewobau-Neubau an der Odenwaldallee geplanten für den Stadtteil als notwendig betrachtet werden und welche davon sinnvoll in einen Schulstandort integriert werden können.

Wir sehen durchaus, dass es Entwicklungsbedarf an der Mönauschule gibt; die Mönauschule wurde ja auch für das Programm „Zukunft Ganztagsbetreuung an Grundschulen“ als Schule mit Handlungsbedarf identifiziert. Wir sehen auch in dem im aktuellen Arbeitsstand des ISEK enthaltenen Konzept einer „Stadtteilschule“, das die klassische Schulnutzung mit weiteren damit zu vereinenden, in den Stadtteil wirkenden Nutzungen verbindet, einen begrüßenswerten Ansatz. Bei einer solchen Stadtteilschule handelt es sich aber nicht um ein immer gleiches Konzept, sondern dieses ist aus den Anforderungen des jeweiligen Stadtteils heraus zu entwickeln. Dafür ist eine Beteiligung der politischen Gremien wie auch
eine Bürgerbeteiligung (die hier im Rahmen des ISEK-Konzeptes grundsätzlich bereits erfolgt) notwendig. Dies gilt auch für Studien, die in einem frühen Stadium untersuchen, welche Nutzungen auf dem Grundstück möglich sind.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung bringt ihre Überlegungen zur Machbarkeitsstudie in die oben genannten Gremien ein. Diese beraten über die Untersuchungsgegenstände und -szenarien der Studie, anschließend wird ein Beschluss im Stadtrat oder im zuständigen beschließenden Ausschuss herbeigeführt. Der Auftrag an das Planungsbüro wird, soweit notwendig, entsprechend des Beschlusses modifiziert.
  1. Mögliche Mehrkosten, einschließlich möglicherweise entfallender Mittel aus der Städtebauförderung, gehen zu Lasten des Budgets/der Budgetrücklage von Amt 61.