Das Bayerische Innenministerium hat mit Wirkung zum 1. Mai 2020 die Maßgaben für den Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen durch kommunale Verkehrsüberwachungsdienste weitgehend flexibilisiert. Für den Einsatz stationärer Anlagen ist keine Genehmigung durch das Innenministerium mehr notwendig, eine Anzeige gegenüber der zuständigen Regierung genügt.
Die SPD-Stadtratsfraktion Erlangen begrüßt dies ausdrücklich und will in Erlangen den neuen Spielraum im Sinne der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung Gebrauch nutzen.
Die neuen ministeriellen Maßgaben stellen kommunalen Verkehrsüberwachungsdiensten ein umfassendes Handlungsinstrumentarium, bestehend aus mobiler, teilstationärer und stationärer Geschwindigkeitsüberwachung zur Verfügung.
Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen kommen nach der Neuregelung nicht mehr nur an nachgewiesenen Raser-Hotspots in Frage, sondern auch in Straßen und Straßenabschnitten, an denen Anwohner durch Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Lärm und Abgasen geschützt werden müssen.
Vor dem Hintergrund dieser neuen ministeriellen Maßgaben stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden Antrag für den UVPA:
Die Stadtverwaltung prüft in Zusammenarbeit mit der Polizei, wo es regelmäßige, teils erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen im Stadtgebiet gibt und wo daraus Unfallschwerpunkte, besondere Gefahrenstellen oder besondere Belastungen resultieren und schlägt anschließend daraus resultierend, erforderliche Standorte für mögliche stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen vor, die die Stadt im Sinne von mehr Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung realisieren soll.