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Antrag: Umwidmung von Mitteln der Investitionspauschale für die Stadtteilschule Büchenbach-Nord

Antrag zum Stadtrat am 20.05.2026

Mit Antrag 003/2026 haben wir beantragt, möglicherweise freiwerdende Mittel aus der Investitionspauschale zu nutzen, um das Vorhaben „Stadtteilschule Büchenbach-Nord“ voranzutreiben. Dieser Fall ist nun eingetreten: Zu unserem Bedauern hat keines der von der Stadt zur „Sportmilliarde“ eingereichten Vorhaben den Zuschlag erhalten.

Unverändert kommt dem Projekt „Stadtteilschule Büchenbach-Nord“ in mehrfacher Hinsicht große Bedeutung zu: Es ist Leuchtturmprojekt für eine moderne Lernumgebung, Baustein für die Entwicklung des Stadtteils Büchenbach-Nord, schafft neue Perspektiven für die Jugend- und Familienarbeit, führt die Hedenus-Mittelschule wieder zu einem Standort zusammen, was die pädagogische Arbeit erheblich verbessert, und schafft durch die Zusammenführung der Hedenus-Mittelschule am Standort Büchenbach Perspektiven für die Entwicklung der Hedenus-Grundschule und des Ganztagsangebots in Alterlangen. Vor allem aber ist die Stadtteilschule auch ein Ausdruck davon, dass gerade die Schulen auch baulich herausragende Lehr- und Lernbedingungen bieten müssen, die von Schüler*innen besucht werden, die für einen erfolgreichen Lebensweg besonders die Unterstützung der Schule benötigen.

Eine zügige Umsetzung ist daher notwendig.

Wir beantragen deshalb:                                                                                                                                            

  1. Die Verwaltung legt eine Umwidmung von Mitteln von der IP-Nummer 421.800EI auf die IP-Nummer 211P.400 bzw. eine für das Vorhaben Stadtteilschule neu einzurichtende IP-Nummer in der Höhe vor, wie sie zur Weiterführung der Planungen bis zum Abschluss eines Architektenwettbewerbs in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 benötigt werden.
  2. Die nächsten Planungsschritte für die Stadtteilschule Büchenbach-Nord einschließlich der Durchführung des Architektenwettbewerbs möglichst noch mit Beginn 2026 werden durchgeführt. Die Arbeitsprogramme von GME und Schulverwaltungsamt werden entsprechend angepasst.
  3. Für die nächste Tranche der Investitionspauschale wird zumindest die Realisierung eines ersten Bauabschnitts der Stadtteilschule vorgesehen. Dabei hat besondere Priorität die Einhäusigkeit für die Hermann-Hedenus-Schule.