Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nun endgültig klar, dass eine kommunale Verpackungssteuer rechtlich zulässig ist.
Eine Verpackungssteuer ist ein wirksames Mittel gegen die Flut von Verpackungsmüll. Die inzwischen eingeführte Pflicht zum Angebot von Mehrweg alleine hilft leider nicht ausreichend. Gerade in der Innenstadt fällt viel Müll an, die Beseitigung müssen jetzt die Anwohner*innen zahlen. Daher brauchen wir effektive Mittel zur Abfallvermeidung.
Die sinnvollste Regelung wäre eine auf Bundes- oder zumindest Landesebene eingeführte Verpackungssteuer, um eine einheitliche Lösung zu haben um damit den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern.
Kommunale Steuern müssen in Bayern von der Staatsregierung genehmigt werden. Die CSU-/FW-Regierung lässt hier den Kommunen bislang keine Möglichkeit zur eigenen Entscheidung. So muss sich die Stadt München für die Einführung einer Hotelsteuer durch die Instanzen klagen. Aus diesem Grund ist hier gemeinsamer Druck mit anderen Städten und kommunalen Gebietskörperschaften notwendig, um die bayerische Staatsregierung dazu zu bringen, sich von der Handlungsnotwendigkeit überzeugen zu lassen
Aber auch aus praktischen Gründen hat die Einführung einer Verpackungssteuer zumindest in der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach gemeinsam viele Vorteile gegenüber einer Insellösung, die vergleichsweise großen Aufwand bereitet und in einem dichten Ballungsraum mit zusammengewachsenen Städten mehr Aufklärungsbedarf hätte.
Die SPD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
Die Stadt Erlangen befürwortet die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer auf Take-away/To-go-Einwegverpackungen.
Hierfür wird ein gemeinsames Vorgehen in der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach und im bayerischen Städtetag angestrebt, um eine Genehmigung durch die bayerische Staatsregierung zu erreichen. OB und Verwaltung bringen die Einführung einer Verpackungssteuer daher erneut in diese Gremien ein und setzen sich für ein abgestimmtes Vorgehen ein.