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Antrag zum Arbeitsprogramm: Beteiligungsprojekt „Kunst im öffentlichen Raum“

Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 61

Öffentliche Räume können als Treffpunkte der Menschen in einem Quartier die Bindung aneinander und an das Wohn- und Arbeitsumfeld stärken. Eine wichtige Funktion kommt hierbei der Gestaltung des öffentlichen Raums zu, der je nach Funktion, umgebender Bebauung und einbeziehender Offenheit Aufenthaltsqualität entwickeln kann. So wurde z.B. die Umgestaltung des Zollhausplatzes als Beteiligungsprojekt geplant und das Ergebnis der Planung, incl. der Plastik „Seekuh“/ „Seku“, von den beteiligten BürgerInnen zustimmend akzeptiert.

Kunst im öffentlichen Raum kann auf die Gesellschaft der Umgebung ausgerichtet sein und das „Lokalkolorit“ des Raumes widerspiegeln – die Menschen finden sich in „ihrem Platz“ oder „ihrer Straße“ wieder. Besonders ist so eine „gemeinschaftsstiftende Gestaltung“ dann möglich, wenn die daran interessierten Menschen im Viertel (und evtl. darüber hinaus) sich an den Inhalten und Formen der „Kunst im öffentlichen Raum“ beteiligen können.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung prüft Möglichkeiten, ein Beteiligungsprojekt für „Kunst im öffentlichen Raum“ in der Innenstadt oder dezentral zu schaffen. Dabei sollen mögliche Orte und Verfahrensweisen ermittelt werden.