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Antrag zum Bauvorhaben Nahversorgungszentrum Odenwaldallee / 5. Deckblatt zum BP 402

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CSU

Seit der ersten öffentlichen Vorstellung im Nachgang des Architektenwettbewerbs sind die Vorschläge für die Neubebauung des Areals Nahversorgungszentrum Odenwaldallee sowohl öffentlich umstritten – insbesondere in Büchenbach – als auch von einer Mehrheit im Stadtrat sehr kritisch begleitet worden.

Zuletzt wurden im vergangenen Winter und Frühjahr Gespräche zwischen Investor, Stadtratsfraktionen und Verwaltung geführt und dabei von Seiten der Politik deutlich signalisiert, dass der vom Investor vorliegende Entwurf noch deutlich überarbeitet werden muss, bevor sich eine Mehrheit für einen neuen Bebauungsplan abzeichnet. Auch in der Behandlung der Ausweitung des Umgriffs des zu überarbeitenden Bebauungsplans im Frühjahr im UVPA wurde sehr deutlich, dass es für die bisherigen Planungen keine Mehrheit im Stadtrat gibt. In der Folge hatte der Investor signalisiert, eine Überarbeitung seiner Planung vorzunehmen.

Wir waren daher überrascht, dass ohne weitere Beteiligung von Stadtratsgremien bzw. Gespräche mit den Fraktionen durch die Stadtplanung die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung angekündigt wurde. Noch mehr waren wir überrascht, dass dabei eine Planung ausgelegt wurde, die in wesentlichen umstrittenen Punkten – insbesondere der Höhe der Neubebauung – eben nicht, wie im Frühjahr signalisiert, überarbeitet wurde. Und wir sind erheblich irritiert, dass in der Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung von Seiten der Stadtplanung geäußert wurde, die Auslegung dieses Entwurfs erfolge auf ausdrücklichen Beschluss des Stadtrats.

Uns erscheint daher der bisher eingeschlagene Weg gescheitert, über Gespräche mit dem Investor eine Überarbeitung der Planung zu erreichen, die einen möglichst breit akzeptierten Kompromiss zwischen den im Stadtteil vorhandenen Bedenken gegen eine „zu große“ Neubebauung, dem Wunsch nach Erhalt des Nahversorgungszentrums und den wirtschaftlichen Interessen des Investors bildet.

Andererseits ist für uns die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens keine gute Alternative. Dem Nahversorgungszentrum kommt zentrale Bedeutung für die Versorgung im Stadtteil und die Zentralitätsfunktion der Büchenbacher Anlage zu. Im jetzigen baulichen Zustand erscheint es aber zweifelhaft, dass insbesondere der Vollsortimenter mittelfristig gehalten werden kann, mit seinem Weggang – noch dazu verbunden mit dem Umzug der Sparkasse in ein anderes Gebäude – wäre die Versorgungsfunktion nicht mehr gegeben. Wir streben daher weiterhin an, eine Neubebauung des Areals zu ermöglichen. Mit Blick auf eine effiziente Nutzung bereits versiegelter Flächen ist auch eine höhere Bebauung mit zusätzlichen Wohnungen grundsätzlich ein erstrebenswertes Ziel. Diese muss sich aber in die umgebende Bebauung einfügen und auf politische Akzeptanz stoßen!

Wir halten daher die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens mit einer grundlegenden Überarbeitung der Planungen für den sinnvollsten Weg. Es müssen dafür aber eindeutige Vorgaben gemacht werden, in welcher Form die Planungen zu überarbeiten sind.

Wir beantragen daher:

  1. Es wird als Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kein Billigungsbeschluss vorbereitet, sondern eine Neuauslegung in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Planungen. Die Auslegung erfolgt erst, wenn die Überarbeitung der Planungen durch den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss freigeben wurde.
  2. Dem Investor wird nahegelegt, gemeinsam mit einem geeigneten Büro im Rahmen der Überarbeitung seiner Planungen eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.
  3. Die Planungen werden unter folgender Maßgabe überarbeitet (die Reihenfolge, in der die Punkte aufgeführt sind, ist dabei auch als Priorität für die Überarbeitung zu verstehen):
    1. Die Gebäudehöhe wird grundsätzlich auf vier Geschosse beschränkt. Bei entsprechend überzeugenden Entwürfen ist auch ein zusätzliches Staffelgeschoss oder sind fünf Geschosse denkbar. Die Qualität sollte im Modell – unter Einschluss des aktuellen Planungsstandes der Gewobau im Norden – nachgewiesen werden.
    2. Die Verkaufsfläche des Vollsortimenters wird in einer Größe geplant, die die langfristige Vermietbarkeit auch an andere Vollsortimenter als den derzeitigen Mieter sicherstellt. Dabei soll nach Möglichkeit die Durchgängigkeit vom Parkplatz Odenwaldallee zur Büchenbacher Anlage über das Grundstück erhalten bleiben, in jedem Fall soll der Vollsortimenter vom Parkplatz Odenwaldallee und von der Büchenbacher Anlage ohne Umwege zugänglich sein.
    3. Es wird eine hochwertige Fassadengestaltung entwickelt, die mit der umgebenden Bebauung interagiert. Elemente könnten insbesondere Holz sein, daneben ist umfassende Begrünung vorzusehen. Dazu sollen mindestens drei Gestaltungsvorschläge ausgearbeitet und zur Diskussion gestellt werden.
    4. Die Freiflächengestaltung im EG wird überarbeitet. Dazu gehört insbesondere, dass der Platz im Südwesten und dazugehörig der Eingang zur Bäckerei/Café, wenn bautechnisch möglich auf dem Niveau der Büchenbacher Anlage angesiedelt wird, so dass ein tatsächlicher Platz- statt eines Terrassencharakters entsteht. Der Höhenunterschied zur Odenwaldallee wird im Durchgang überwunden. Die Rampe im Südosten wird so überflüssig, was zusätzlichen Raum für eine leichte Vergrößerung des Nahversorger schafft (unter Wahrung des Abstands zu den Bestandsbäumen). Optimal wäre die Zustimmung des Investors, dass die Planung der Freiflächengestaltung – selbstverständlich unter anteiliger Kostenbeteiligung – im Rahmen des Planungsprozesses zur „Büchenbacher Mitte“ erfolgt.
    5. Die Stellplätze für die Wohnungen sollen vollständig in der Tiefgarage nachgewiesen werden. Soweit aufgrund der Reduzierung der Gebäudehöhe und damit der Zahl der Wohnungen nicht die komplette Grundstücksfläche unterbaut werden muss, soll durch „Durchstiche“ in den gewachsenen Boden das Pflanzen zumindest eines größeren Baums auf dem südwestlichen Platz ermöglicht werden kann.
    6. Fahrradbügel werden dort platziert, wo sie auch sinnvoll genutzt werden können, also insbesondere beim Eingang des Nahversorgers. Die jetzige Platzierung abseits jeglicher Eingänge schlicht dort, wo durch Abstandsflächen Randflächen des Grundstückes frei bleiben, ist nutzlos.
    7. Die Anlieferung für den Nahversorger wird so optimiert, dass möglichst wenig der Gestaltung der bisherigen Parkplatzfläche an der Odenwaldallee vorbestimmt wird. (Hinweis: Der dahingehend naheliegende Tausch Nahversorger – Café dürfte kaum in Frage kommen, weil dann auch der Platz an der Büchenbacher Anlage nach Südosten rücken würde und damit deutlich näher an der Wohnbebauung läge als im Südwesten).
  4. Unverändert sind die Vorgaben der Quote für geförderten Mietwohnungsbaus, der solaren Baupflicht sowie der Freiflächengestaltungssatzung einzuhalten.