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Antrag zum Haushaltskonsolidierungskonzept / Konsolidierungscheck, Referat V: Frühkindliche Bildung stärken

In den Kindertagesstätten wird sowohl von freien Trägern als auch von der Stadt Erlangen wertvolle Arbeit nicht nur in der Betreuung, sondern insbesondere in der frühkindlichen Bildung geleistet. Der Besuch einer Kindertagesstätte mit der dann möglichen pädagogischen Förderung ist wissenschaftlich erwiesen ein wesentlicher Ansatz, um Ungleichheiten im Bildungszugang, den Kinder aus ihrem Elternhaus mitbringen, auszugleichen. Frühkindliche Bildung ist zentral für das Ziel, dass kein Kind verloren geht.

Gerade die städtischen KiTas leisten hier, insbesondere auch über die Spiel- und Lernstuben, seit Jahrzehnten Unterstützung, die weit über das hinausgeht, was der Freistaat Bayern über das BayKiBiG an frühkindlicher Förderung und Förderung von Schulkindern finanziert. Wie an vielen Stellen gleicht die Stadt auch hier Defizite des bayerischen Bildungswesens zumindest teilweise aus.

Anders als in mancher Berichterstattung und manchem Schreiben der letzten Wochen dargestellt, ist gerade diese Ausrichtung der städtischen KiTas auf Förderung der Kinder über die Anforderungen des BayKiBiGs hinaus und der städtische Ansatz, auch Kinder mit nicht über das BayKiBiG zu refinanzierendem Förderbedarf in den städtischen KiTas zu betreuen und zu fördern, wesentlicher Grund dafür, dass die Stadt mit vermeintlich besseren Anstellungsschlüsseln bei den Fachkräften in KiTas arbeitet: Diese gleichen auch erhöhten Förderbedarf von Kindern in städtischen KiTas aus.

Gleichwohl erscheint es in unseren Augen sinnvoll, zu prüfen, ob die städtischen KiTas und auch die Spiel- und Lernstuben in ihrer aktuellen, teils vor Jahrzehnten etablierten Struktur das Ziel, Bildungsdefizite auszugleichen, effizient erreichen oder sich die Zielsetzung auch mit einem veränderten Personalschlüssel möglicherweise sogar besser erreichen lässt. Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung, aber auch des Fachkräftemangels bei der frühkindlichen Bildung sollten Effizienzressourcen bei der Förderung gehoben werden.

Wir beantragen daher zum Haushaltskonsolidierungskonzept:

  1. Die Positionen V/12 und V/29 der Haushaltskonsolidierungsliste werden jeweils mit der Hälfte des bisher dort geführten Betrags angesetzt.
  2. Die Verwaltung stellt dem Stadtrat verschiedene Varianten dar, wie mit unterschiedlichen Personalschlüsseln und damit unterschiedlichen Einsparbeträgen bis hin zu den ursprünglichen Ansätzen welche Ziele frühkindlicher Förderung erreicht werden können; dabei wird auch einbezogen, wie die freien Träger durch eine Neuausrichtung der freiwilligen Leistungen der Stadt dazu animiert werden können, Bildungsdefizite ebenfalls über die im BayKiBiG vorgesehenen Zuschlagsfaktoren hinaus auszugleichen.
  3. Der endgültige Beitrag aus diesen Ziffern zur Haushaltskonsolidierung wird nach Vorliegen des Konzepts möglichst bereits in den Haushaltsberatungen 2026 beschlossen.