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Antrag zum HFPA: Beteiligungsmanagement und Betätigungsprüfung

Das Beteiligungscontrolling der Stadt Erlangen besteht zum Einen aus dem Beteiligungsmanagement und zum Anderen aus der Betätigungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes. Mit der Unterstützung durch diese beiden Teile der Stadtverwaltung soll gewährleistet werden, dass die Interessen der Stadt in
den Tochtergesellschaften auch umgesetzt werden.

In der Vergangenheit hat es innerhalb der Stadtverwaltung sowie zwischen ihr und den Töchtern unterschiedliche Auffassungen darüber gegeben, welche Unterlagen den jeweiligen städtischen Ämtern zur Verfügung gestellt werden. Mittlerweile hat das bayerische Innenministerium dargelegt, dass Rechnungsprüfungsämter für die Betätigungsprüfung umfassende Akteneinsichtsrechte haben.

Robert Thaler, Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, beantragt daher, dass die Verwaltung über den aktuellen Sachstand berichtet und die Richtlinie des bayerischen Innenministeriums umsetzt.