Bei der Maßnahme I.16 des Haushaltskonsolidierungskonzepts „Reduzierung öffentliche Abfallbehälter (Papierkörbe)“ zeigen sich in der Umsetzung durch das Referat I des zweiten Bürgermeisters leider einige Probleme, die eine Verbesserung notwendig machen. So war die Maßnahme im Beschluss des Stadtrats so geplant, dass Abfalleimer in Bereichen, in denen sich Menschen in der Freizeit aufhalten, nur dort abgebaut werden, wo sich in direkter Umgebung andere Abfalleimer befinden und der Weg dorthin zumutbar ist und angenommen werden wird.
Autor: katjaraboldknitter
Durch Feiertage notwendige Abweichungen der Abholtermine der Abfallsammlung (Rest-, Bio-, Papiermüll und Gelber Sack/Tonne) vom regulären Rhythmus sorgen leider immer wieder für Unklarheit bei den Bürgerinnen und Bürgern. Im Abfallkalender werden diese nämlich leider nicht gleich eingeplant und angezeigt, sondern nur kurzfristig oder zuweilen auch gar nicht. Da Feiertage langfristig bekannt sind, lässt sich dies wie in anderen Städten durchaus üblich, auch im städtischen Abfallkalender von vornherein einplanen.
Die derzeitige Situation hat immer wieder lang herumstehende und somit hinderliche Mülltonnen oder Gelbe Säcke zur Folge. Bei Letzteren besteht zudem das Problem, dass diese leicht aufgerissen werden und Müll dadurch auf den Straßen verteilt wird.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat in seiner Bereinigungssitzung zum Haushalt 2025 beschlossen, eine Milliarde Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereitzustellen. Die Mittel sollen pauschal an die Kommunen verteilt und unbürokratisch abgerechnet werden. Nach unserer Kenntnis ist es auch möglich, Investitionen in Vereinssportstätten zu fördern.
Diese Mittel – anteilig nach Bevölkerungszahl ca. 1,5 Millionen – bieten für Erlangen die Möglichkeit, an die umfangreichen Investitionen in Sportstätten anzuknüpfen, die im letzten Jahrzehnt umgesetzt wurden bzw. aktuell auch noch umgesetzt werden. Damit kann der Sport in Erlangen weiter gestärkt werden.
Der öffentliche Raum ist ein knappes Gut, das verschiedensten Nutzen für die Allgemeinheit bietet. Eine Nutzung ist auch das Abstellen von Fahrzeugen. Dies tritt leider in Konkurrenz zu anderen für die Allgemeinheit wichtigeren Platzbedarfen wie ausreichend breiten Geh- und Fahrradwegen, Natur im öffentlichen Raum und Aufenthaltsqualität. Aus diesem Grund ist es notwendig, Alternativen zum Parken im öffentlichen Raum zu schaffen.
Gemeinsamer Antrag von SPD, Grüner Liste, Erlanger Linke und Klimaliste
Die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) hat verschiedene Auswirkungen auf die Stadt Erlangen, die auf Antrag der Grünen Fraktion den Fachausschüssen dargestellt wurden (63/119/2025).
Unter anderem besteht durch die Streichung des Art. 7 Abs. 3 a.F. ab dem 01.10.2025 keine gesetzliche Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen. Die Kommunen müssen nun entscheiden, ob in ihrem Gemeindegebiet eine Spielplatzpflicht gelten soll oder nicht (Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 n.F.).
Wie Sie uns im HFPA mitgeteilt haben, können aufgrund fehlender personeller Kapazitäten (Stellenwechsel und Wiederbesetzungssperre) die Aktivitäten im Rahmen der Deutsch-Offensive und des Projekts Wi.L.D. (Wir lernen Deutsch) im Herbst nicht fortgesetzt werden. Im Fall der Deutsch-Offensive war zuvor bereits festgelegt worden, die Organisation an die VHS zu übertragen. Dies wird jetzt umso dringlicher. Das Wi.L.D.-Projekt ist zudem in seiner Grundanlage als Kooperationsprojekt mit einem Lehrstuhl der Universität nicht dauerhaft gesichert.
Der Musikverein Eltersdorf e.V. wird Ende 2026 seine Räumlichkeiten zum Proben sowie zum Einlagern von Instrumenten verlieren. Die Kirchengemeinde St. Kunigund muss die Liegenschaft, auf der sie dem MVE derzeit Quartier bietet, veräußern und sieht bereits für Anfang 2027 den Abriss des Gebäudes vor. Zwar ist in dem neuen Stadtteilhaus Eltersdorf eine endgültige und bedarfsgerechte Unterbringung des MVE vorgesehen, doch da das Stadtteilhaus erst nach dem Abriss errichtet werden kann, muss für diesen Zeitraum eine Lösung zur Überbrückung gefunden werden, sonst droht dem Verein die Heimatlosigkeit. Durch das dann unvermeidliche Abreißen ihrer Kontinuität würde die wertvolle Arbeit eines der stadtweit prominentesten Träger der ehrenamtlichen Musikausbildung, der Jugendarbeit und des Kulturlebens existenziell gefährdet.
Gemeinsamer Antrag von SPD, Grüner Liste, Erlanger Linke, Klimaliste und FWG
Die aktuelle Bundesregierung strebt die Umsetzung eines Tariftreue- und Mindestlohngesetzes an, um flächendeckend sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und so faire Löhne gewährleistet sind. Bayern gehört jedoch – ebenso wie Sachsen – zu den letzten Bundesländern, die bislang kein eigenes Tariftreuegesetz erlassen haben. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass die Stadt Erlangen ihr vorhandenes rechtliches Gestaltungspotenzial voll ausschöpft und in ihrer Vergaberichtlinie konkrete Vorgaben zur Einhaltung von Tarifstandards verankert.
Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts sieht Referat II / Amt 23 unter der lfd. Nr. 14 die „Kündigung von Anmietflächen für Freizeit-/Sportflächen in Einzelfällen“ vor. Dies betrifft, wie sich mittlerweile konkretisiert hat, drei Areale: den Spiel- und Sportplatz Eskilstunastraße (Sieglitzhof), den Bolzplatz am Hutgraben (Tennenlohe) und die Grillanlagen an der Sylvaniastraße (Frauenaurach). Durch die Abmietung dieser Flächen wird mit einem Einsparpotenzial von jährlich 7.500€ ab 2026 gerechnet.
Die Ergebnisse der Unternehmensbefragung 2023 der Stadt Erlangen machen deutlich: Zahlreiche Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere – sehen einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Kitaplätzen. Gleichzeitig haben viele Betriebe ihr Interesse an (über)betrieblicher Kinderbetreuung zum Ausdruck gebracht. Dieser Bedarf betrifft nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern ist auch ein zunehmend entscheidender Standortfaktor im Wettbewerb um Fachkräfte.
