Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat in einem Rundschreiben vor kurzem die Anwendung sehr scharfer Regeln im Sinne von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung empfohlen. So wird eine Zisternenpflicht in Bebauungsplänen befürwortet. Ebenso sieht das Ministerium es als korrekt an, die vollständige Fläche von Steingärten oder Schotterflächen als versiegelt zu werten und sie als „bauliche Anlage“, also bebaute Fläche einzustufen.
Dies bestätigt auch das Vorgehen der Stadt Erlangen mit dem Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung.
Diese Rechtsauffassung der Bayerischen Staatsregierung gibt für Erlangen Möglichkeiten zu weiterem Handeln gegen den Klimanotstand.
Die SPD-Fraktion beantragt daher:
- Die Verwaltung prüft die sich ergebenden Möglichkeiten für die Festsetzung von Zisternennutzung in Bebauungsplänen und berichtet hierzu im UVPA.
- Die Verwaltung gibt eine Einschätzung darüber ab, ob und wenn ja in welchem Maße es angesichts der Einstufung von Steingärten oder Schotterflächen als bebaute Fläche in Erlangen zum Überschreiten der zulässigen bebauten Flächen kam. In einem nächsten Schritt sind Handlungsmöglichkeiten hiergegen zu entwickeln.