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BürgerInnen fühlen sich immer mehr der Lärmbelastung von Laubsaugern ausgesetzt

Auch in Erlangen und bei der Stadt Erlangen nimmt der Einsatz von Laubsaugern und -bläsern zu. Die so erreichte Arbeitserleichterung ist aber auch mit einer steigenden Lärmbelastung für AnwohnerInnen und PassantInnen verbunden. Aus diesem Grund ist die Benutzung solcher Geräte insbesondere in Wohngebieten durch die Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung zeitlich beschränkt.

In im Flächennutzungsplan als Grünbereich gekennzeichneten Bereichen, selbst wenn diese in Wohngebieten liegen (Schloßgarten, Bohlenplatz, etc.), gelten diese strengen Schutzbestimmung
formal nicht. Wir beantragen daher, dass die Reingung durch städtisches Personal und durch Personal der Tochtergesellschaften in diesen Bereichen nur in den für Wohngebiete zugelassenen Zeiten stattfindet. Daneben wird die Verwaltung gebeten aufzuzeigen, ob und wie diese Regelung auch
auf nicht-städtische Anbieter übertragen werden kann.