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Eindämmung der Spielhallenflut

Die Vorlage der Integrierten Beratungsstelle vom 28.07.2011 zeigt, dass kommunales Handeln gegen die allgemein beklagte Flut von Automatenspielen, insbesondere in Spielhallen, durchaus möglich ist. Es wird darauf verwiesen, dass Erlangen im bayerischen Durchschnitt bei Geräten in Spielhallen und Gaststätten einen bedauerlichen Spitzenplatz einnimmt. Die Zahl der Anmeldungen zur Suchtberatung hat in 2009/2010 um 53 Prozent zugenommen. Von diesen Hilfesuchenden sind 74 Prozent Automatenspieler, also zum Großteil die Klientel der Spielhallen.

Zu diesen Problemen kommt die Gefahr der Abwertung innerstädtischer Quartiere durch die Zunahme von Spielhallen in Konkurrenz zu Handel und Dienstleistung. Angesichts ihrer offensichtlich hohen Umsatzzahlen ist zu befürchten, dass Spielhallen als solvente Mieter/Pächter das Mietniveau nach oben treiben. Dieser äußerst negativen Entwicklung auch in der Erlanger Innenstadt gilt es entgegen zu wirken.

Die Vorlage zeigt neben einer sehr präzisen Darstellung des Ist-Zustandes auch best-practice-Beispiele anderer Kommunen und gibt mit der Kopie eines Schreibens über „Baurechtliche Steuerungsmöglichkeiten bei der Ansiedlung von Spielhallen“ des Bayerischen Innenministeriums Hinweise auf mögliche Restriktionen in der Zulassung derartiger „Vergnügungsstätten“.

Wir beantragen daher:

  1. Die Verwaltung legt dar, wie Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauaufsicht in Erlangen durch gemeinsames Handeln die Zahl der Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten eindämmen können.
  2. Sollten Pläne der Bundesbahn, den Bahnhof zur gewerblichen Nutzung zu vermieten, von dort weiter verfolgt werden – was die SPD-Fraktion ausdrücklich ablehnt – so ist insbesondere darauf zu achten, dass hier keine weitere Spielhalle entsteht.
  3. Das Vorgehen von Kommunen, die der Spielhallenflut erfolgreich entgegen getreten sind, soll auch in Erlangen, soweit möglich, im weiteren Umgang mit dem Problem Spielhallen angewandt werden.
  4. Es soll alles unternommen werden, um Erlangen – und hier vor allem die Innenstadt, die als Freizeitschwerpunkt für Spielhallen besonders „geeignet“ erscheint – für Glücksspiel-Unternehmen unattraktiv zu machen. Hierzu gehören Beschränkungen bei Standorten, Geschäftszeiten, Größe und Anzahl und der Einsatz für die Einführung einer umsatzbasierten Spielautomatensteuer.
  5. Die Stadtspitze setzt sich in allen in Frage kommenden Gremien (z.B. Städtetag, Landtag, Staatsregierung, Bundesministerien, Bundestag) für eine Änderung der Baunutzungsverordnung hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens für Glücksspielstätten und für die Einstufung von Geld- und Punktespielautomaten als Glücksspiel ein, das dann auch dem Glücksspielstaatsvertrag unterliegt.