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Fälschungssicherheit bei Bewohner- und Behindertenparkausweisen

Dank moderner Kopiertechnik sind die von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellten Bewohner-, Behindertenparkausweise sowie Ausnahmegenehmigungen nach der StVO sehr leicht nachzumachen. Behindertenparkausweise haben in der Regel keine zeitliche Befristung und weisen keine weiteren personenbezogenen Daten aus, sodass eine einfache Farbkopie den Missbrauch zulässt.

Für die Verkehrsüberwacher des Zweckverbandes lässt sich somit bei einem Ausweis, der sich im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe befindet und zudem oft noch in eine Klarsichthülle verpackt ist, nicht mehr feststellen, ob dieser echt ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine größtmögliche Fälschungssicherheit herzustellen,
indem Parkberechtigungen mit Hologrammen bestückt werden. Hologramme können in der Größe z. B. einer Briefmarke erstellt werden und verändern beim Kopieren ihre optische Darstellung so deutlich, dass die Kopie bei der Überwachung ohne Probleme erkannt werden kann.

Allgemeine Hologramme können bei Herstellerfirmen relativ billig erworben werden. Sie bieten aber keinen Schutz vor Missbrauch, weil sie Jedermann kaufen kann. Kundenorientierte Hologramme kann nur der Auftraggeber , so z. B die Stadt Erlangen, nachkaufen. Sie sind teuer, der Preis relativiert sich jedoch wegen der großen Stückzahl.

Es ist davon auszugehen, dass der Missbrauch durch kopierte Parkberechtigungen nicht nur in Erlangen, sondern im gesamten Überwachungsbereich des Zweckverbandes stattfindet. Daher könnten die Mitgliedsstädte des Zweckverbandes durch ein gemeinsames Vorgehen die Kosten minimieren.

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, bei den Städten Nürnberg, Fürth und Schwabach sowie beim Zweckverband Stellungnahmen einzuholen bzgl. des Umfanges des Missbrauchs von Parkberechtigungen.

Sollte eine gemeinsame Vorgehensweise nicht für notwendig erachtet werden, so sollte in Erlangen die Anbringung der Zulassungsplakette geprüft werden. Eine Kopie dieser Plakette ist eindeutig vom Original unterscheidbar.