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FAQs zum Erlanger Haushalt

Zur Nachverfolgung und Einordnung der Haushaltslage informierten wir Sie in den letzten Monaten mit Artikeln darüber, wie ein Haushalt funktioniert, woher die aktuellen Probleme kommen und wie der Weg der Konsolidierung aussieht. Nun können Sie mit unseren „FAQs zum Erlanger Haushalt“ auf einen Blick die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Haushaltskrise nachschlagen, zusammengestellt und beantwortet von Munib Agha, Sprecher für Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion.

Wieso hat die Stadt Erlangen auf einmal so wenig Geld?

Im September teilte das Finanzamt München der Stadt Erlangen mit, dass sie für die Jahre 2023 und 2024 rund 160 Millionen Euro zurückzahlen muss. Dank der hohen Rücklagen, die im Ende 2024 noch bei rund 100 Millionen Euro lagen, kann diese Rückzahlung zwar noch im selben Jahr geleistet werden, doch stellt sie uns vor erhebliche Herausforderungen: Das Geld war eigentlich für dringend notwendige Investitionen vorgesehen. (Zur Einordnung: Siemens Healthineers hatte die Kämmerei bereits im Juni darüber informiert, dass eine hohe Steuerrückzahlung zu erwarten ist.)

Zusätzlich wird die Stadt ab 2025 deutlich weniger Gewerbesteuer einnehmen. Gründe dafür sind das anhaltend schwache Wirtschaftswachstum, aber vor allem die legale Gewinnverlagerung von Siemens AG und Siemens Healthineers in Kommunen mit minimalem Gewerbesteuerhebesatz – also kommunale Steueroasen knapp über dem Mindestsatz von 230 Prozentpunkten.

Wieso haben Erlangen und Forchheim die Rückzahlungsforderung nicht kommen sehen?

Im Steuererhebungsverfahren ist die Kommune das letzte Glied der Informationskette. Sie hat keinen direkten Einblick in Unternehmensunterlagen und ist an der Steuerberechnung selbst nicht beteiligt. Unternehmen erstellen eine Steuerbilanz, die dem Finanzamt als Grundlage für die Festsetzung der Steuer dient. Erst wenn das Finanzamt den endgültigen Bescheid erlässt, erfährt die Stadt, wie hoch die Steuer tatsächlich ausfällt.

Gerade bei großen Unternehmen weicht die Steuerbilanz oftmals stark von der handelsrechtlichen HGB-Bilanz ab, da im Steuerrecht andere Vorschriften gelten. Was genau zwischen Finanzamt und Unternehmen besprochen wird oder wie Vorauszahlungen festgelegt werden, ist der Stadt nicht bekannt. Sie geht jedoch davon aus, dass diese Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen werden.

Was hat Erlangen vor dem Einbruch der Gewerbesteuer mit den Einnahmen gemacht?

In den vergangenen Jahren hat Erlangen umfassend investiert – in Schulen, Sporthallen (z. B. die Gerd-Lohwasser-Halle), Stadtteilhäuser und Kitas. Das Freibad West wurde saniert und ein neues Hallenbad gebaut.

Ab 2017 stiegen die Gewerbesteuereinnahmen stark an. Dadurch konnte der Stadtrat lang aufgeschobene, aber dringend notwendige Sanierungen angehen, etwa den Berufsschulkomplex in der Drausnickstraße, dessen Erneuerung bereits 2014 als überfällig galt. Die Kosten liegen bei rund 100 Millionen Euro, von denen der Freistaat nur 30 bis 40 Prozent übernimmt – obwohl Bildung weitgehend Ländersache ist.

Dank des unerwarteten Steuerzuwachses konnte diese wichtige Maßnahme als erstes Nicht-Gymnasium im Schulsanierungsprogramm umgesetzt werden.

Der Steuersegen ermöglichte nicht nur Investitionen, sondern auch den Aufbau von Rücklagen und den Abbau von Schulden: 2017 lagen die Schulden des Kernhaushalts bei 154 Millionen Euro, 2023 nur noch bei 79 Millionen. Die Stadt hatte sich also gut auf schwierige Zeiten vorbereitet – doch der plötzliche Einbruch fiel deutlich stärker aus als erwartet.

Was hat die Stadt 2024 unternommen, um das Haushaltsloch zu schließen?

Bereits im Juli 2024 verhängte der Stadtrat eine Haushaltssperre und beschloss erste Kürzungen. Im Herbst folgten weitere Sparmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2025.

Unter anderem wurden eine sechsmonatige Wiederbesetzungssperre für freiwerdende Stellen, Kürzungen der Sachmittelbudgets sowie Reduzierungen bei den freiwilligen Leistungen beschlossen.

Trotzdem wurde für 2025 ein Defizit von bis zu 60 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt prognostiziert. Im Laufe des Jahres entwickelte sich die Gewerbesteuer sogar noch schlechter. Dennoch haben die Ämter so umfangreich gespart, dass das tatsächliche Defizit 2025 deutlich unter den geplanten 60 Millionen Euro liegen wird.

Wie funktioniert der Erlanger Haushalt?

Der Haushalt der Stadt basiert auf der doppelten Buchführung (Doppik) nach den Grundsätzen des H

Der Haushalt der Stadt basiert auf der doppelten Buchführung (Doppik) nach den Grundsätzen des HGB. Anders als die meisten Bundesländer – mit Ausnahme von Hamburg – arbeitet Erlangen also mit einer kaufmännischen Systematik.

Der doppische Haushalt gliedert sich in Ergebnishaushalt (Erfolgsplan), Finanzhaushalt (Finanzplan) und Bilanz (Vermögensrechnung).

Im Folgenden steht der Finanzhaushalt im Fokus, also die tatsächlichen Zahlungsströme. Er umfasst:

Verwaltungstätigkeit:

  • Einnahmen: Steuern, Abgaben, Zuweisungen von Bund und Land
  • Ausgaben: Sachmittelbudgets, Personalkosten, freiwillige Leistungen anVereine etc.

Investitionstätigkeit:

  • Einnahmen: Zuschüsse von Bund und Land
  • Ausgaben: Investitionen in Schulen, Straßen, StUB, Kitas usw.

Finanzierungstätigkeit:

  • Einnahmen: Aufnahme von Investitions- und Kassenkrediten
  • Ausgaben: Tilgung dieser Kredite

Die Summe aller drei Salden zeigt, wie sich das städtische Konto zwischen Jahresanfang und Jahresende verändert – der Finanzhaushalt ist also eine reine Cashflow-Betrachtung.

Für Investitionen dürfen grundsätzlich Investitionskredite aufgenommen werden. Für den Verwaltungshaushalt ist dies nicht erlaubt; hier sind bei Defiziten lediglich kurzfristige Kassenkredite zulässig.

Welche Mindestkriterien verlangt die Rechtsaufsicht für die Genehmigung des Haushalts?

Im mittelfristigen Finanzplan muss die Stadt nachweisen, dass der Saldo der Verwaltungstätigkeit positiv ist und mindestens die ordentlichen Tilgungen abdeckt. Da aktuell Kassenkredite aufgenommen werden mussten, erwartet die Regierung außerdem, dass diese im Planungszeitraum weitgehend abgebaut werden.

Der Saldo der Investitionstätigkeit muss nicht vollständig aus Überschüssen des Verwaltungshaushalts gedeckt werden, doch der Schuldenstand darf insgesamt nicht unbegrenzt steigen.

Was bedeutet das Haushaltskonsolidierungskonzept (HHK)?

Da die Mindestkriterien für eine Haushaltsgenehmigung nicht erfüllt sind, fordert die Regierung von Mittelfranken ein Haushaltskonsolidierungskonzept. Darin muss die Stadt darstellen, wie sie ihren Haushalt bis 2028 wieder stabilisiert.

In einem Bottom-up-Prozess erarbeitete die Verwaltung Einsparvorschläge im Zeitraum von über 64,3 Millionen Euro. Der Stadtrat beschloss letztlich Maßnahmen im Umfang von 57,6 Millionen. Eine geplante Erhöhung der Grundsteuer hätte im Zeitraum zusätzliche 4,4 Millionen eingebracht.

Die Maßnahmen des HHK umfassen Gebührenerhöhungen, Steueranpassungen, Prozessoptimierungen, Effizienzsteigerungen und Standardreduzierungen.

Das vollständige HHK ist hier abrufbar.

Was passiert, wenn der Haushalt nicht genehmigt wird?

Ohne genehmigten Haushalt befindet sich die Stadt in der sogenannten haushaltslosen Zeit. In dieser Phase dürfen nur zwingend notwendige Ausgaben getätigt und rechtliche Verpflichtungen erfüllt werden.

Bestehende Abgaben dürfen weiter erhoben, begonnene Investitionen fortgesetzt, Kredite umgeschuldet und kurzfristige Kassenkredite bis zur bisherigen Obergrenze (knapp über 100 Mio. Euro) aufgenommen werden. Neue größere Kredite bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter.

Wie geht es mit den Investitionen weiter?

In der haushaltslosen Zeit dürfen ausschließlich bereits begonnene Investitionen fortgeführt werden. Da manche Investitionen Pflichtaufgaben betreffen, wurde etwa der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Bruck von der Regierung genehmigt und kann in den Investitionshaushalt aufgenommen werden. Auch Investitionszuschüsse für die Sanierung von Kitas in freier Trägerschaft dürfen weiter ausgezahlt werden.

Die geplante Auszahlung des Sondervermögens an die Kommunen könnte es der Stadt ermöglichen, wieder verstärkt Investitionen in Schulen und Kitas aufzunehmen – allerdings liegen die Ausführungsbestimmungen des Freistaats noch nicht vor.

Ist die Stadt-Umland-Bahn (StUB) durch die Haushaltskrise gefährdet?

Nein. Nach dem klaren Votum in den Bürgerentscheiden 2016 und erneut am 9. Juni ist der Weg für die StUB frei. Die Planungen laufen, der Baubeginn ist für 2028 vorgesehen. Bund und Freistaat fördern das Projekt mit 90 Prozent – über 500 Millionen Euro fließen in die Region. Ein Stopp wäre wirtschaftlich wie finanziell nachteilig, zumal die
Belastung für den städtischen Haushalt sehr gering ist: 2025 machen die städtischen Kosten weniger als ein Prozent der Einnahmen (ohne Kredite) aus und beeinflussen aufgrund ihrer Investitionsnatur nicht den Verwaltungssaldo.

Auch andere wichtige Investitionen bleiben gesichert, etwa in die frühkindliche Bildung. Die Zuschüsse für den Bau und die Sanierung von Kitas in freier Trägerschaft werden sogar erhöht.

Die Stadt begegnet der Haushaltskrise entschlossen und verzichtet dabei nicht auf zentrale Zukunftsinvestitionen. Dank hoher Rücklagen, deutlich reduziertem Schuldenstand und konsequenten Einsparungen bleibt Erlangen trotz der Herausforderungen handlungsfähig.

Wie sieht es in anderen bayerischen Kommunen aus?

Der konjunkturelle Abschwung trifft alle bayerischen Kommunen hart: Die Einnahmen sinken, während die Ausgaben für Pflichtaufgaben steigen. 2024 verzeichneten die Kommunen ein Gesamtdefizit von 5,2 Milliarden Euro, allein im ersten Quartal 2025 bereits 4 Milliarden.

Für die Förderung von Kitas freier Träger wird die Stadt Erlangen 2026 rund 43,6 Millionen Euro aufwenden; der Freistaat übernimmt lediglich 25 Millionen – die Stadt muss also 18,6 Millionen selbst tragen.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (u. a. Hilfen zur Erziehung, Unterstützung junger Volljähriger, Inobhutnahmen, Eingliederungshilfen) kostet 36,3 Millionen Euro. Der Freistaat steuert nur 5,1 Millionen bei, sodass Erlangen 31,2 Millionen Euro allein finanzieren muss.