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Flächendeckende klinische Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft sichern!

Wie einem offenen Brief des Erlanger Landtagsabgeordneten Wolfgang Vogel zu entnehmen ist, sind bei den derzeit stattfindenden Beratungen über ein neues Gesetz über die Universitätsklinika des Freistaats Bayern Entwicklungen im Gange, die die klinische Versorgung der Bevölkerung in Erlangen auf Dauer gefährden könnten.

Im neuen Bayerischen Uni-Klinika-Gesetz sollen die Aufgaben der Kliniken wie folgt neu geregelt werden:
„Das Klinikum dient in besonderer Weise der Universität, der es zugeordnet ist, zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre sowie dem wissenschaftlich-medizinischen Fortschritt; es nimmt daran ausgerichtet Aufgaben der Krankenversorgung wahr.“ (Art 2 Abs 1 Satz 1 BayUniKlinG)
Die im Gesetzentwurf der Staatsregierung vollzogene Wertigkeit von Forschung, Lehre und wissenschaftlich-medizinischem Fortschritt erscheint im Verhältnis zur Krankenversorgung nicht ausreichend. In unserer Stadt übernehmen die Universitätsklinika – durch speziellen Vertrag zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern geregelt – zentrale Versorgungsaufgaben für die Erlanger Bevölkerung.
Wir beantragen daher, dass im nächsten Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Sozial- und Gesundheitsausschuss über die bestehende Vertragslage zwischen Stadt Erlangen und Universitätskliniken hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung sowie über die möglichen – auch finanzielle – Auswirkungen der geplanten neuen Rechtslage berichtet wird und wie die Stadtspitze plant auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss im Sinne unserer Stadt zu nehmen.