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Gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen: Mietobergrenzen

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung ist die Stadt Erlangen als (Options)kommune verpflichtet, den Betroffenen auch die Kosten der Unterkunft zu bezahlen, soweit diese Kosten angemessen sind.

Für die Beurteilung der Frage, bis zu welchem Betrag diese Kosten angemessen sind, werden in Erlangen die Mietobergrenzen nach den Tabellen zum Wohngeld angesetzt. Die in diesen Tabellen festgelegten Beträge wurden seit mehr als 10 Jahren nicht mehr erhöht, das heisst, es fand keine Anpassung an die Mietenentwicklung in diesen Jahren statt. Bei einem Ein-Personen-Haushalt beträgt zum Beispiel die Obergrenze der zulässigen Bruttokaltmiete (Gesamtmiete ohne Heiz- und Warmwasserkosten) 300 € monatlich.

Der Bundestag hat nunmehr beschlossen, das Wohngeld um 60% zu erhöhen, da seit der letzten Anhebung die Mieten um ca 50% und die Heizkosten um ca. 100% gestiegen sind. Unabhängig davon, dass der Bundesrat die zügige Umsetzung dieses Beschlusses bedauerlicherweise verzögert, macht dieser Erhöhungsbeschluss deutlich, dass auch im Bereich der kommunalen Zuständigkeit wohnungs- und sozialpolitischer Handlungsbedarf Handlungsbedarf besteht. Die Stadt Nürnberg zum Beispiel trägt dem schon seit Jahren dadurch Rechnung, dass dort – wie auch inzwischen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt – der Mietenspiegel zur Berechnung zugrunde gelegt wird. Dadurch hat es seit Inkrafttreten der Hartz-IV Gesetze bereits zwei Anpassungen im zweistelligen Bereich gegeben.

In Erlangen wird der Mietenspiegel entgegen der Rechtslage nicht zugrundegelegt; stattdessen wurde Anfang dieses Jahres eine Arbeitsgruppe gebildet, die ein eigenständiges Konzept entwickeln soll. Mit Ergebnissen wird nicht vor Ende des Jahres gerechnet.

Um im Interesse der Betroffenen zu einer Verbesserung der Situation zu kommen, stellten SPD und Grüne unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundestages für die Zeit bis zur endgültigen Regelung durch den Stadtrat folgenden Antrag:

Die Mietobergrenzen bei EmpfängerInnen von ALG II und Grundsicherung in Erlangen werden ab sofort pauschal um 50% erhöht.