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Gemeinsamer Wahltermin für die Landtagswahl (mit Bezirkswahlen) und die Bundestagswahl 2013

Der Stadtrat möge beschließen, dass sich die Stadt Erlangen dafür einsetzt, dass die im Herbst 2013 anstehenden Wahlen zum 17. Bayerischen Landtag und zum 18. Deutschen Bundestag an ein und demselben Wahlsonntag stattfinden.

Die Verwaltung wird gebeten, abzuschätzen, in welcher Höhe Kosten für die Körperschaft und die örtlichen Wahlorgane bei einem gemeinsamen Wahltermin eingespart werden könnten und welche Vorteile beim Personalaufwand entstünden.

Begründung:

Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen die nächsten Landtagswahlen – gleichzeitig die Bezirkswahlen – zwischen dem 1. September und dem 24. November 2013, die nächsten Bundestagswahlen zwischen dem 1. September und dem 27. Oktober 2013, jeweils an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden.

Den Tag für die Wahl des Landtags setzt die Staatsregierung spätestens fünf Monate vor dem Wahltag fest. Die förmliche Festlegung erfolgt in der Regel spätestens neun Monate vor dem Wahltag, voraussichtlich nach der bisherigen Staatspraxis also etwa Ende 2012/Anfang 2013.

Ein gemeinsamer Wahltermin für die Landtagswahl (mit Bezirkswahlen) und die Bundestagswahl ist nach den gesetzlichen Voraussetzungen nicht ausgeschlossen. Bereits in den Jahren 1994 und 1998 gab es hinsichtlich des Zusammentreffens von Bundestags- und Landtagswahlen Konstellationen, die der voraussichtlichen Situation im Jahr 2013 entsprachen.

Bei der Festsetzung des Termins für die Landtagswahl 2013 (mit Bezirkswahlen 2013) auf den Tag der Bundestagswahl 2013 könnte die pauschale Kostenerstattung an die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie örtlichen Wahlorgane und die sonstigen Kosten, die – je nach den bei den einzelnen Wahlen bestehenden Aufgabenzuweisungen – beim Landeswahlleiter bzw. beim Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, bei den Wahlkreisleitern und beim Staatsministerium des Innern anfallen, für eine der beiden Wahlen grundsätzlich eingespart werden. Diese Kosten haben lt. Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher bei der Landtagswahl 2008 (mit Bezirkswahlen 2008) 13.903.014,25 Euro und bei der Bundestagswahl 2009 11.443,815,37 Euro betragen.