Zum Inhalt springen

Gewobau-Bauprojekt Odenwaldallee schnellstmöglich realisieren. Antrag zum UVPA am 16.11.2021

Gemeinsamer Antrag von SPD und CSU

Nach Aussagen aus dem Stadtplanungsamt, die im Grundsatz von der Gewobau bestätigt werden, ist bei der Bearbeitung des Bebauungsplans für den geplanten Neubau an der Odenwaldallee von einer weiteren Bearbeitungszeit von mindestens 18 Monaten auszugehen. Nach Aussagen der Gewobau liegt dies wesentlich auch daran, dass auf Basis des UVPA-Beschlusses vom 11.05.2021, der vorrangig nur die Frage „zusätzliche Wohnbauflächen“ klären sollte, von der Verwaltung das umfangreiche Einarbeiten von Ergebnissen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts gefordert wird.

Ein derart langes weiteres Verfahren ist aufgrund des bereits langen Vorlaufs der Planungen und dem dringenden Bedarf für die im Neubau geplanten sozialen Einrichtungen nicht akzeptabel.

Wir beantragen daher:

  1. Die Verwaltung steuert den weiteren Prozess für das vierte Deckblatt zum Bebauungsplan 199 so, dass binnen eines halben Jahres eine Planreife erreicht wird, die die Genehmigung des geplanten Neubaus der Gewobau im Geltungsbereich des Deckblatts möglich macht; die Genehmigung soll danach bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen schnellstmöglich erteilt werden.
  2. Die Gewobau wird aufgefordert, entsprechend Ziffer 1 zu handeln; vorsorglich wird der Oberbürgermeister ermächtigt, dafür notwendige Gesellschafterbeschlüsse, einschließlich möglicher Weisungen der Geschäftsführung, herbeizuführen.
  3. Zur Integration des ISEK in die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplans findet kurzfristig ein Abstimmungsgespräch zwischen Verwaltung und Gewobau statt. Die Festlegungen, was berücksichtigt werden soll, richten sich auch nach den Vorgaben der Ziffer 1. Soweit im Abstimmungsgespräch keine Klärung herbeigeführt werden kann, ob bestimmte Punkte berücksichtigt werden sollen, werden diese offenen Fragen dem UVPA im Dezember vorgelegt, der diese Frage entscheidet.
  4. Dem UVPA wird bis zur Erteilung der Baugenehmigung bzw. bis zum Billigungsbeschluss des Bebauungsplans fortlaufend über den Verfahrensstand berichtet.