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Grundstücksgeschäfte der Stadt Erlangen

Die Stadt Erlangen ist zur Zeit an mehreren Stellen als Interessentin, Käuferin bzw. Verkäuferin von Grundstücken aktiv. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch ein Grundstück in der Gemeinde Uttenreuth, welches unter anderem schon bald in der Frage, ob es die Südumgehung um Uttenreuth und Buckenhof geben wird oder nicht, wichtig werden könnte.

Im Zusammenhang mit von der Stadt geplanten bzw. bereits erfolgten Grundstücksgeschäften bat die SPD-Fraktion in einem Antrag um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Trifft es zu, dass die Stadt Erlangen plant, ein Grundstück in der Gemeinde Uttenreuth vom Bezirk Mittelfranken zu erwerben?

2. Trifft es zu, dass auch ein Kommunalunternehmen der Stadt um dieses Grundstück bietet, um es als Wasserschutzgebiet zu erhalten, und dass die Stadt Erlangen in Kauf nimmt, ihr eigenes Tochterunternehmen dabei zu überbieten?

3. Trifft es zu, dass durch diese Praxis der Stadt der Grundstückspreis in die Höhe getrieben und im Fall des Grundstückserwerbs dem Bezirk Mittelfranken zu höheren Einnahmen verholfen wird dadurch, dass die durch die Senkung der Bezirksumlage eingesparten Finanzmittel zum Ankauf eines Grundstücks verwendet werden müssten?

4. Trifft es zu, dass die Stadt Erlangen plant, dieses Grundstück als ökologische Ausgleichsfläche für das Entwicklungsgebiet Erlangen-West II zu verwenden, da ein Ausgleich innerhalb E-West II auf Grund der vom Votum des Gutachterausschusses deutlich abweichenden zu hohen, von der Stadt akzeptierten bzw. bezahlten Kaufpreise für die Grundstücke dort und der damit notwendig gewordenen Verdichtung der Bebauung nicht mehr möglich ist?

5. Trifft es zu, dass erwogen wird, nach Erwerb des Grundstücks in Uttenreuth keinen Widerspruch gegen dessen Bebauung und Zerteilung durch die Südumgehung einzulegen, obwohl der Stadtrat Erlangen diese Straßenbaumaßnahme ablehnt?