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Haushalt 2021: Dauerhafte Erweiterung der Freiflächen für die Gastronomie

Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 33

Die Ausweitung der Freiflächen für gastronomische Sondernutzungen im Zuge der Corona-Pandemie hat, aus der Not geboren, Impulse für die Belebung der Innenstadt gesetzt. Unseres Erachtens sollte diese daher über die aktuelle Ausnahmesituation hinaus ermöglicht werden.

Wir beantragen daher, in das Arbeitsprogramm von Amt 33 die dauerhafte Ausweitung der Sondernutzungen für Gastronomie-Freiflächen aufzunehmen. Allerdings ist gegenüber der aktuellen Sondersituation verstärkt auf andere notwendige Nutzungen zu achten (z.B. Veranstaltungen auf den Plätzen, Barrierefreiheit des öffentlichen Raums, Abstellplätze insbesondere für Fahrräder etc.); es sollen aber möglichst Lösungen gefunden werden, die beides miteinander vereinbaren (z.B. Aufhebung der Sondernutzung während Veranstaltungen, Verlegung von Fahrradständern).

Selbstverständlich sind für die Freiflächen außerhalb der Sondersituation wieder die Gestaltungsregelungen der Stadt und das Verbot von Heizpilzen anzuwenden.