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Haushalt 2021: Maximale Nutzung städtischer Gebäude für Photovoltaik

Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 24 (GME)

Die Verwaltung wird beauftragt, alle städtischen Gebäude auf ihre Eignung für Photovoltaik zu untersuchen und das Potenzial zur Installation von Photovoltaikanlagen maximal zu nutzen. Für die Umsetzung wird die Verwaltung einen Zeitplan erstellen. Je nach Möglichkeit soll städtisches Personal eingesetzt oder die Aufgabe fremd vergeben werden.

Die Mittel unter IP.-Nr. 561.400 Errichtung Photovoltaikanlagen a. städtischen Gebäuden werden 2021 von 30.000 € um 270.000 € auf 300.000 € aufgestockt. Ebenso in den Jahren 2022 und 2023, verbunden mit VE von 135.000 € für 2022. Für 2023 werden ebenfalls 300.000 € eingestellt (Erhöhung von 0 auf 300.000 €).

Eine Projektreihe soll hierbei die Ausstattung der Stadtteilhäuser mit maximal möglicher Photovoltaik und geeigneten Speichern sein.

Begründung:

Der Stadtrat beschloss im Jahr 2001, die Dächer von städtischen Gebäuden, insbesondere Schulen, interessierten Bürger:innen und anderen Investoren bei Interesse zur Verfügung zu stellen, um dort Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben.

Bis zum Jahr 2009 wurden über 700 kW an Photovoltaik installiert. Jährlich werden seitdem etwa 8.5% des Strombedarfs der städtischen Liegenschaften auf diese Weise umweltfreundlich erzeugt. In der letzten Zeit wurde die Nutzung von angemieteten städtischen Dächern für Investoren zunehmend unattraktiv, da die Vergütung für eingespeisten Strom nach EEG stark reduziert wurde. In Folge dieser zu starken Reduktion des PV-Tarifs ist in Deutschland, und auch in Erlangen, der Ausbau der Photovoltaik stark eingebrochen und inzwischen auf einem niedrigen Niveau, welches die Umsetzung der Klimaziele gefährdet. Besser sieht es dort aus, wo ein Teil des Stroms durch den Betreiber der Photovoltaikanlage selbst genutzt werden kann. Durch eine Kombination aus Veräußerung des Stroms aus der Solaranlage nach EEG und einer Nutzung eines Teils der Energie in der eigenen Liegenschaft ist Wirtschaftlichkeit gewährleistet. Bereits bei Eigennutzung von nur 20% des Stroms verbessert sich die Wirtschaftlichkeit um 30%, d.h. die effektive Vergütung unter Berücksichtigung der Reduktion der Stromkosten liegt um 30% über der Vergütung, die für die reine Veräußerung des Stroms nach EEG vorliegt. Dadurch lässt sich für die Stadtverwaltung Wirtschaftlichkeit erreichen, die externe Investoren nicht erzielen können.

Simulationsrechnungen für konkrete Objekte städtischer Gebäude zeigen, dass die Wirtschaftlichkeit auch dann gegeben ist, wenn ein größerer Teil des Stroms nicht in der Liegenschaft genutzt werden kann. Da die erheblichen Weiterentwicklungen der Technik seit 2009 zu höheren Modul-Effizienzen und auch geringerer Dachlast geführt haben, spricht auch aus technischer Sicht nichts gegen die maximale Ausnutzung der Flächen.