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Haushalt 2021: Öffnung von Schulen zur Nutzung von Dritten

Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 40 sowie des GME

Im Rahmen des Grundsatzbeschlusses „Zukunft Grundschule und Ganztagsbetreuung“ werden einige Schulgebäude neu geplant, umgestaltet oder erweitert.

Bei allen Überlegungen zu Raumkonzepten rund um die Ganztagsschule beantragen wir eine möglichst vielseitige Nutzung von Schulräumen durch Dritte mitzudenken, z.B. durch sinnvolle Schließkonzepte, mobiles Mobiliar, etc.

Mögliche NutzerInnen können dabei z.B. die VHS (Ausweitung dezentraler Angebote) und andere Träger der Erwachsenenbildung, die  Jugendkunstschule, die städtische Sing- und Musikschule usw. sein.