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Haushalt 2021: Sicherung Belegungsrechte bei der Gewobau

Antrag zum Arbeitsprogrammm von Amt 50

Auch wenn es in den letzten Jahren gelungen ist, den Rückgang der geförderten Mietwohnungen durch umfangreiche Neubaumaßnahmen mit Verpflichtung zum Bau geförderter Wohnungen zu stoppen, kann der Bedarf an geförderten Mietwohnungen nicht gedeckt werden. Da weiterhin in großer Zahl Wohnungen aus der Bindungsfrist fallen, wird die Situation auch in den kommenden Jahren angespannt bleiben. Zwar vermietet zumindest die Gewobau Wohnungen nach Ende der Belegungsbindung weiterhin zu niedrigen Mieten, die Stadt verliert aber die Möglichkeit, diese Wohnungen mit Personen zu belegen, die eine geförderte Mietwohnungen suchen. Daher wurde 2018 beschlossen, die „Grundsätze der Vergabe von Wohnungen“ der Gewobau zu überarbeiten (Vorlage 50/113/2018), so dass grundsätzlich auch eine Belegung von nicht mehr gebundenen Wohnungen mit Mieter*innen mit Anspruch auf eine geförderte Wohnung möglich ist.

Wir beantragen daher für das Arbeitsprogramm von Amt 50, Abteilung 503 und der Gewobau: Die Änderung der „Grundsätze der Vergabe von Wohnungen“ mit oben genannter Zielsetzung wird spätestens 2021 abgeschlossen.