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Haushalt 2023: „Schwarze Bretter“ für die Stadtteile zum niederschwelligen Austausch in der Nachbarschaft

Antrag zu den Arbeitsprogrammen der Ämter 41 und 61

Aus der Corona-Pandemie haben Stadtteilhäuser, soziale Organisationen sowie Orts- und Stadtteilbeiräte die Lehre gezogen, dass vielen Menschen für ihr Bedürfnis nach nachbarschaftlichem Austausch (z.B. über Hilfestellungen im Alltag oder über Freizeitaktivitäten gegen die drohende Vereinsamung) die nötigen Kommunikationswege wegbrechen, wenn ein Zwang zum „Social Distancing“ herrscht, öffentliche Einrichtungen geschlossen sind und gesellige Veranstaltungen ausfallen.

Onlineplattformen wie die „Erlanger Verschenkbörse“ oder „nebenan.de“ leisten hier zwar wertvolle Dienste, erreichen jedoch keine Menschen, die – etwa aus Alters- oder Einkommensgründen – nicht internetaffin sind bzw. deren deutsche Sprachkenntnisse nicht ausreichen.

Dieser Bedarf ist in der Ausnahmesituation der Pandemie deutlich sichtbar geworden. Doch auch nach deren Ende bleibt sie im Sinne einer krisenresilienten Quartiersgestaltung ein wichtiges Anliegen.

Um diese Lücke zu schließen, können öffentliche „Schwarze Bretter“ für Aushänge in Papierform einen Beitrag leisten, wie sie etwa u. a. in Schallershof (Ungarnstraße) oder im Röthelheimpark (zwei Standorte am Martin-Luther-King-Weg) existieren. Diese sind niederschwelliger als Aushangtafeln in Supermärkten, da sie unter freiem Himmel allgemein zugänglich und nicht von Öffnungszeiten abhängig sind. Sinnvoll erscheint es, zunächst zu Probezwecken ein oder zwei Quartiere auszuwählen, in denen die Zuzugsdynamik und somit auch der Bedarf an neuer Vernetzung besonders hoch ist (etwa: Anger, Büchenbach-Nord).

Daher beantragen wir:

Amt 41 (Stadtteilarbeit) und Amt 61 (Stadtplanung) ermitteln in ausgewählten Quartieren unter Einbeziehung der Stadtteilhäuser sowie der Orts- und Stadtteilbeiräte (und ggf. auch mit der GEWOBAU) einen möglichen Bedarf für „Schwarze Bretter“ vor Ort und identifizieren Standorte, die eine hohe Frequenz bei gleichzeitig eingrenzbarem Vandalismusrisiko aufweisen.