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Mietobergrenzen

In einem gemeinsamen Antrag zur Stadtratssitzung am 31.07.2008 fordern SPD und Grüne Liste eine Neuberechnung der Mietobergrenzen.

Der Antrag im Wortlaut:

Wie bereits in der Sitzung des SGA am 02.07.2008 mündlich vorgetragen, stellen wir zu dem von uns in den Stadtrat hochgezogen TOP 4 „Festsetzung der angemessenen KdU für das Stadtgebiet Erlangen“ folgenden Änderungsantrag:

Bei dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird unter dem Punkt Prozesse/Strukturen auf die Tabelle in Ziffer 13.4 der Beschlussvorlage verwiesen. Die in dieser Tabelle enthaltenen Mietobergrenzen sollen wir folgt neu berechnet werden:

Aus dem Erlanger Mietspiegel 2007 ist der Mittelwert der Wohnungen mit einfacher Wohnqualität aus allen Baujahrsklassen bei der jeweils maßgeblichen Wohnungsgröße zu ermitteln. Hinzu zu rechnen sind 1,42 € Nebenkosten/m². Die so ermittelte Bruttokaltmiete ist mit der maximal Wohnungsgröße für den angemessenen Wohnraum zu multiplizieren. Hinzu zu rechnen sind dann noch 8,17 € monatlich pauschal für die Kabelgebühren.

Dies würde folgende neue Höchstmieten ergeben:

1 Person 389 EUR
2 Personen 461 EUR
3 Personen 530 EUR
4 Personen 658 EUR
5 Personen 767 EUR
6 Personen 875 EUR
jede weitere Person 109 EUR.