Zum Inhalt springen

Mobilität für alle – Sozialticket jetzt!

Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ist ein Grundrecht. Voraussetzung hierfür ist die Möglichkeit zur Mobilität. BezieherInnen staatlicher Transferleistungen sind gegenüber der Gesamtgesellschaft aufgrund ihrer unzureichenden Regelsätze benachteiligt. Der Anteil für Verkehr (im Amtsdeutsch: „fremde Verkehrsdienstleistungen (ohne Reise und Flugzeug)“) in der Regelsatzfestlegung gemäß der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) beträgt derzeit 4,5%. Bezogen auf den derzeitigen Eck-Regelsatz SGB II in Höhe von 359 Euro pro Monat ist das ein Betrag von 16,15 Euro, der den Betroffenen zugestanden wird.

Allein der Preis für eine Monatskarte übersteigt für ALG II-EmpfängerInnen deutlich den Anteil für Kosten der Mobilität laut EVS. Diese Zahlen zeigen, dass die tatsächliche Teilhabe von Menschen in Armut z.B. an Bildung, Sport, und Kultur, an Integration und gesellschaftspolitischer Meinungs- und Willensbildung nur in deutlich eingeschränktem Umfang möglich ist. Aufgrund der Auswirkungen der Finanzkrise ist eine weitere Zunahme der Zahl der arbeitslosen Menschen zu befürchten, d.h. immer größeren Gruppen der Bevölkerung wird das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe beschnitten.

Eine ganze Reihe von Städten und Landkreisen in Deutschland, darunter auch unsere Partnerstadt Jena, sowie das Bundesland Brandenburg haben durch die Einführung eines Sozialtickets ein Signal gegen diese bedenkliche Entwicklung gesetzt. Auch in der Metropolregion Nürnberg sollte ein solches Signal gesetzt werden.

Die SPD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

Die Vertreter der Stadt Erlangen im VGN werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Städten und Landkreisen im Großraum eine Prüfung zu veranlassen, wie ein Konzept für ein praktikables und bezahlbares Sozialticket gestaltet werden kann. Einbezogen werden sollen die EmpfängerInnen folgender gesetzlicher Transferleistungen: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Grundsicherung im Alter nach SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach BVG, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz, wirtschaftliche Jugendhilfe in Heimen, bei Pflegeeltern/ Verwandten.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

· sich gemeinsam mit den Städten und Landkreisen in der Nachbarschaft gegenüber dem Bundesgsetzgeber und dem Bundesarbeitsministerium dafür einzusetzen, dass durch eine Gesetzesergänzung die Mobilitätskosten zur Sicherung der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe der LeistungsempfängerInnen den Kosten der beruflichen Integration gleichgestellt und durch den Bund erstattet werden.

· sich gegenüber dem Freistaat Bayern für eine Regelung nach dem Vorbild des Bundeslandes Brandenburg –zur Finanzierung eines flächendeckenden Sozialtickets -einzusetzen.